Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Förderung zur Dekarbonisierung der Industrie
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)·Bundaktiv
Zuletzt geprüft am 31.10.2026 (vor 3 Tagen)
In drei Sätzen
Das BMWK fördert Industrieprojekte, die zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors in Deutschland beitragen.
Antragsberechtigt: Unternehmen, Konsortien, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Nicht antragsberechtigt: Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission oder des BMWK nicht nachgekommen sind, Nicht antragsberechtigt: Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c AGVO, Nicht antragsberechtigt: Unternehmen, gegen die die EU Sanktionen verhängt hat.
Teilmodul 1: bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten (bis zu 50 Prozent bei hundertprozentiger Reduktion der direkten Treibhausgasemissionen, außer bei Biomassevorhaben). Teilmodul 2 (nur bis 31.12.2025 bewilligt): bei Elektrifizierung bis zu 30 Prozent, bei Wasserstoff oder daraus gewonnenen Brennstoffen bis zu 60 Prozent. Teilmodul 3: bis zu 25 Prozent für experimentelle Entwicklung und bis zu 50 Prozent für industrielle Forschung sowie Durchführbarkeitsstudien; plus 10 Prozentpunkte für mittlere und 20 Prozentpunkte für kleine Unternehmen, weitere Aufschläge bis zu maximal 80 Prozent.; Teilmodul 1: Förderhöhe bis zu 30 Millionen Euro pro Unternehmen. Teilmodul 2 (TCTF, nur bis 31. Dezember 2025 bewilligt): bis zu 200 Millionen Euro pro Zuwendungsempfänger. Teilmodul 3 (Forschungsvorhaben): industrielle Forschung bis zu 35 Millionen Euro, experimentelle Entwicklung bis zu 25 Millionen Euro, Durchführbarkeitsstudien bis zu 8,25 Millionen Euro..
Eckdaten
- Förderart
- Zuschuss
- Quote
- klein: nicht angegebenmittel: 50 %groß: 40 %
- Höchstbetrag
- 35.000.000 €
- Mindestvolumen
- 500.000 €
- Laufzeit
- Keine Angabe in der Quelle.
- Frist / Stichtag
- Teilmodul 3 (Forschungsvorhaben): drittes Förderfenster vom 19. Oktober bis 6. Dezember 2026. Der zweite Aufruf für die Teilmodule 1 und 3 (Skizzen bis 28. Februar 2026) ist abgeschlossen; für Teilmodul 1 ist derzeit kein Förderfenster offen.Datum: 06.12.2026
- Vergabe
- nicht angegeben
- Vorhabenbeginn
- vor Bewilligung schädlich
- Kooperation
- möglich, nicht Pflicht
- Beihilferahmen
- AGVO
- Antragsstelle / Projektträger
- bmwe (Bewilligungsstelle)
Wer bekommt es / wer nicht
Ja
- Antragsberechtigt: Unternehmen, Konsortien, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Nicht antragsberechtigt: Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission oder des BMWK nicht nachgekommen sind, Nicht antragsberechtigt: Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c AGVO, Nicht antragsberechtigt: Unternehmen, gegen die die EU Sanktionen verhängt hat
- Größe: alle Mitarbeitende
- Region: bundesweit
- Projekt muss auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden
- Schriftliche Bestätigung, dass der gesamte Eigenanteil (zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Kosten) getragen werden kann
- Zuwendungsempfänger in Teilmodul 1 und 2 müssen sich verpflichten, die Investitionen nach Abschluss mindestens 5 Jahre (3 Jahre bei KMU) in dem betreffenden Gebiet zu erhalten
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Nicht antragsberechtigt: Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission oder des BMWK nicht nachgekommen sind(beim Mandanten erfragen)
- Nicht antragsberechtigt: Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c AGVO(beim Mandanten erfragen)
- Nicht antragsberechtigt: Unternehmen, gegen die die EU Sanktionen verhängt hat(beim Mandanten erfragen)
Nein
nicht angegeben
Was gefördert wird / was nicht
Ja
- Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung
- Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse
- Forschung und Entwicklung von Technologien
- Investitionen in Anlagen zur treibhausgasarmen oder -neutralen Herstellung von alternativen Produkten
- Förderfähig sind Kosten, die im Zusammenhang mit der Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse stehen – je nach Teilmodul.
Nein
- Keine Angabe in der Quelle.
Antrag und Verfahren
1. Schritt: Projektskizze beim Projektträger (Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien, KEI) einreichen über easy-Online. 2. Schritt: Bei positiv bewerteter Projektskizze Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags über easy-Online.
Unterlagen
- Projektskizze
- Förmlicher Förderantrag (nach Aufforderung)
- Schriftliche Bestätigung der Tragfähigkeit des Eigenanteils
Kontakt: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH | Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) | foerderung.kei@z-u-g.org | +49 355 47889-101
Zum AntragsportalDokumente und Formulare
Quellen (8)
- 1
Quote mittel
„Die Förderintensität beträgt bis zu 25 Prozent für experimentelle Entwicklung und bis zu 50 Prozent für industrielle Forschung sowie Durchführbarkeitsstudien. Sie erhöht sich für mittlere Unternehmen um 10 Prozentpunkte, für kleine Unternehmen um 20 Prozentpunkte“
foerderdatenbank.de geprüft am 27.10.2026
- 2
Quote groß
„Die Förderintensität beläuft sich auf bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten“
foerderdatenbank.de geprüft am 27.10.2026
- 3
Projektvolumen min.
„Investitionsvorhaben können mit Gesamtinvestitionskosten ab 500.000 Euro (kleine und mittlere Unternehmen) beziehungsweise ab 1 Million Euro (alle anderen Unternehmen) gefördert werden“
foerderdatenbank.de geprüft am 27.10.2026
- 4
Vorhabenbeginn
„Mit der Umsetzung darf erst nach der Bewilligung des Vorhabens begonnen werden“
foerderdatenbank.de geprüft am 27.10.2026
- 5
Kooperation
„Antragsberechtigt sind Unternehmen und Konsortien, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie planen oder betreiben Anlagen zur Durchführung von industriellen Prozessen. Bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben kann ein Konsortium auch aus mehreren Unternehmen bestehen, von denen mindestens eines Anlagen zur Durchführung von industriellen Prozessen“
foerderdatenbank.de geprüft am 27.10.2026
- 6
Bewilligungsstelle
„(2) Bewilligungsbehörde ist das BMWK.“
klimaschutz-industrie.de geprüft am 03.11.2026
- 7
Antragsberechtigte
„Antragsberechtigt sind Unternehmen und Konsortien, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie planen oder betreiben Anlagen zur Durchführung von industriellen Prozessen“
foerderdatenbank.de geprüft am 27.10.2026
- 8
Gefördert wird
„Gefördert werden Vorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung (Modul 1) und Anwendung und Umsetzung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS) inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung (Modul 2)“
foerderdatenbank.de geprüft am 27.10.2026
Prüfprotokoll
- 31.10.2026 · Programm zuletzt geprüft
- 03.11.2026 · 1 Angabe an der Quelle geprüft
- 27.10.2026 · 8 Angaben an der Quelle geprüft