Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung von Querschnittstechnologien (Modul 1)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)·Bundaktiv
Zuletzt geprüft am 18.10.2026 (vor 16 Tagen)
In drei Sätzen
Die Förderung erhalten Sie wahlweise als direkten Zuschuss (BAFA) oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem zinsverbilligten Kredit der KfW.
Antragsberechtigt: Ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Empfehlung 2003/361/EG) mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland: private Unternehmen, kommunale Unternehmen und Landesunternehmen, Freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird, Contractoren, die Maßnahmen für ein ebenfalls antragsberechtigtes Unternehmen ausführen, Nicht antragsberechtigt: Unternehmen ohne KMU-Status (große Unternehmen), Kommunen und deren Regie- und Eigenbetriebe, Unternehmen mit überwiegender Bundesbeteiligung (> 50 %), Unternehmen in Schwierigkeiten.
25 % der Investitionsgesamtkosten für kleine Unternehmen, 20 % für mittlere Unternehmen (KMU-Definition der EU-Empfehlung 2003/361/EG); Zuschuss von höchstens 200.000 Euro für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, auch wenn diese auf mehrere Förderanträge verteilt werden; das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro pro Maßnahme betragen.
Eckdaten
- Förderart
- Zuschuss
- Quote
- klein: 25 %mittel: 20 %groß: nicht angegeben
- Höchstbetrag
- 200.000 €
- Mindestvolumen
- 2.000 €
- Laufzeit
- - Umsetzung binnen 36 Monaten ab Zuwendungsbescheid - Verlängerung auf Antrag bis zu 2-mal um je 12 Monate - Verwendungsnachweis spätestens 3 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums
- Frist / Stichtag
- Laufende Antragstellung über die Förderzentrale Deutschland; mit der Umsetzung darf erst nach Ausstellung des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Die Laufzeit der Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2028 befristet.
- Vergabe
- nicht angegeben
- Vorhabenbeginn
- vor Bewilligung schädlich
- Kooperation
- nicht angegeben
- Beihilferahmen
- De-minimis
- Antragsstelle / Projektträger
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Wer bekommt es / wer nicht
Ja
- Antragsberechtigt: Ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Empfehlung 2003/361/EG) mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland: private Unternehmen, kommunale Unternehmen und Landesunternehmen, Freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird, Contractoren, die Maßnahmen für ein ebenfalls antragsberechtigtes Unternehmen ausführen, Nicht antragsberechtigt: Unternehmen ohne KMU-Status (große Unternehmen), Kommunen und deren Regie- und Eigenbetriebe, Unternehmen mit überwiegender Bundesbeteiligung (> 50 %), Unternehmen in Schwierigkeiten
- Größe: alle Mitarbeitende
- Region: bundesweit
- Antragstellung vor Beginn der Maßnahme (Bekanntmachung: Antragstellung vor Beginn der Maßnahme notwendig).
- Antragstellung bis zum 31.12.2028 möglich.
- Es muss sich um Investitionen in hocheffiziente Anlagen bzw. Aggregate für industrielle und gewerbliche Anwendung handeln (Modul 1).
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Empfehlung 2003/361/EG)(beim Mandanten erfragen)
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland(beim Mandanten erfragen)
- Freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird(beim Mandanten erfragen)
- Contractoren, die Maßnahmen für ein ebenfalls antragsberechtigtes Unternehmen ausführen(beim Mandanten erfragen)
- Unternehmen ohne KMU-Status (große Unternehmen)(beim Mandanten erfragen)
- Kommunen und deren Regie- und Eigenbetriebe(beim Mandanten erfragen)
- Unternehmen mit überwiegender Bundesbeteiligung (> 50 %)(beim Mandanten erfragen)
- Unternehmen in Schwierigkeiten(beim Mandanten erfragen)
Nein
nicht angegeben
Was gefördert wird / was nicht
Ja
- Hocheffiziente elektrische Motoren und Antriebe einschließlich Frequenzumrichter
- Hocheffiziente elektrisch angetriebene Pumpen (einschließlich Frequenzumrichter) zum Transport von Flüssigkeiten
- Hocheffiziente Ventilatoren einschließlich Frequenzumrichter
- Hocheffiziente Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung
- Wärmeübertrager, die zu Erschließung der Abwärme von Bestandsanlagen oder zur Wärmerückgewinnung an Bestandsanlagen eingesetzt werden
- Frequenzumrichter zur Nachrüstung von bereits im Unternehmen vorhandenen Elektromotoren, Antrieben, Pumpen und Ventilatoren
- Thermische Isolierung/Wärmedämmung für Bestandsanlagen
- Keine Angabe im Quelltext zu förderfähigen Kosten.
Nein
- Keine Angabe im Quelltext zu nicht förderfähigen Kosten.
Antrag und Verfahren
1. Antragstellung über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). 2. Vorhaben darf vor Antragstellung nicht begonnen haben. 3. Antragstellung ist bis zum 31.12.2028 möglich. 4. Nach Bewilligung: Durchführung der Maßnahme, Nachweis der Effizienz, Auszahlung des Kredits/Tilgungszuschusses.
Unterlagen
- KfW-Merkblatt 295
- Anlage zum KfW-Merkblatt 295 (Kredit) – Informationen zum Modul 1
Kontakt: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – info@kfw.de – +49 800 539-9001 (Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr)
Zum AntragsportalDokumente und Formulare
Quellen (16)
- 1
Quote klein
„Kleine Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von 25 % bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition“
foerderdatenbank.de geprüft am 27.10.2026
- 2
Quote mittel
„Bei Mittleren Unternehmen beträgt die Höhe der Förderung 20 %“
foerderdatenbank.de geprüft am 27.10.2026
- 3
Projektvolumen min.
„Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro pro Maßnahme betragen“
Seite 8bafa.de geprüft am 30.10.2026
- 4
Vorhabenbeginn
„Mit der Umsetzung der Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt wird bzw. wurde, darf erst nach Ausstellung des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Maßnahmen, mit deren Umsetzung bereits vor Ausstellung des Zuwendungsbescheides begonnen wurde, können grundsätzlich nicht gefördert werden“
Seite 22bafa.de geprüft am 30.10.2026
- 5
Antragsberechtigte
„Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind: private Unternehmen, kommunale Unternehmen, Landesunternehmen“
Seite 6bafa.de geprüft am 27.10.2026
- 6
Voraussetzung
„Die Bestandsanlagen dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides verkauft/verschenkt oder entsorgt werden, siehe Abschnitt 3.3.“
Seite 8bafa.de geprüft am 03.11.2026
- 7
Voraussetzung
„Gefördert werden der Erwerb und die Installation/ Montage folgender Anlagen bzw. Komponenten:“
Seite 8bafa.de geprüft am 03.11.2026
- 8
Voraussetzung
„Das Modul 1 richtet sich ausschließlich an Kleine Unternehmen (KU) und Mittlere Unternehmen (MU).“
Seite 8bafa.de geprüft am 03.11.2026
- 9
- 10
Voraussetzung
„freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird“
Seite 6bafa.de geprüft am 03.11.2026
- 11
- 12
- 13
- 14
Voraussetzung
„Unternehmen deren Anteile überwiegend (> 50 %) vom Bund gehalten werden2, wobei Anteile, die vom Bund nur vorübergehend im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen übernommen wurden, nicht berücksichtigt werden.“
Seite 6bafa.de geprüft am 03.11.2026
- 15
- 16
Gefördert wird
„Gefördert werden der Erwerb und die Installation folgender Anlagen bzw. Komponenten: Hocheffiziente elektrische Motoren und Antriebe einschließlich Frequenzumrichter; Hocheffiziente elektrisch angetriebene Pumpen (einschließlich Frequenzumrichter) zum Transport von Flüssigkeiten; Hocheffiziente Ventilatoren einschließlich Frequenzumrichter; Hocheff“
foerderdatenbank.de geprüft am 27.10.2026
Prüfprotokoll
- 18.10.2026 · Programm zuletzt geprüft
- 03.11.2026 · 10 Angaben an der Quelle geprüft
- 30.10.2026 · 2 Angaben an der Quelle geprüft
- 27.10.2026 · 5 Angaben an der Quelle geprüft