Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG)
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)·Bundaktiv
Zuletzt geprüft am 27.10.2026 (vor 7 Tagen)
In drei Sätzen
Start-Up, kleine, mittelständische oder große Unternehmen: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die FuE betreiben, können Forschungszulage beantragen.
Antragsberechtigt: In Deutschland steuerpflichtige Unternehmen, die FuE-Vorhaben durchführen und nicht von der Besteuerung befreit sind, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche, Auch Unternehmen jenseits der Gewinnzone.
25 % der Bemessungsgrundlage; KMU für förderfähige Aufwendungen, die nach dem 27. März 2024 entstanden sind: 35 %; Maximale Bemessungsgrundlage 12 Mio. Euro für förderfähige Aufwendungen, die nach dem 31. Dezember 2025 entstanden sind (10 Mio. Euro für Aufwendungen nach dem 27. März 2024 und vor dem 1. Januar 2026). Die Summe der staatlichen Beihilfen einschließlich Forschungszulage darf je Unternehmen und FuE-Vorhaben 15 Mio. Euro nicht überschreiten..
Eckdaten
- Förderart
- steuerlich
- Quote
- klein: 35 %mittel: 35 %groß: 25 %
- Höchstbetrag
- Maximale Bemessungsgrundlage 12 Mio. Euro für förderfähige Aufwendungen, die nach dem 31. Dezember 2025 entstanden sind (10 Mio. Euro für Aufwendungen nach dem 27. März 2024 und vor dem 1. Januar 2026). Die Summe der staatlichen Beihilfen einschließlich Forschungszulage darf je Unternehmen und FuE-Vorhaben 15 Mio. Euro nicht überschreiten.
- Mindestvolumen
- nicht angegeben
- Laufzeit
- Keine feste Projektlaufzeit — die Zulage wird je Wirtschaftsjahr gewährt. Antrag jederzeit möglich (vor, während oder nach dem Vorhaben), bis zu 4 Jahre rückwirkend.
- Frist / Stichtag
- laufend; Bescheinigung bei der BSFZ für geplante, laufende oder abgeschlossene Vorhaben; Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt rückwirkend bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist (grundsätzlich vier Jahre ab Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist).
- Vergabe
- nicht angegeben
- Vorhabenbeginn
- Beginn unschädlich
- Kooperation
- möglich, nicht Pflicht
- Beihilferahmen
- AGVO, De-minimis
- Antragsstelle / Projektträger
- finanzamt (Antragsstelle)finanzamt (Bewilligungsstelle)
Wer bekommt es / wer nicht
Ja
- Antragsberechtigt: In Deutschland steuerpflichtige Unternehmen, die FuE-Vorhaben durchführen und nicht von der Besteuerung befreit sind, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche, Auch Unternehmen jenseits der Gewinnzone
- Größe: alle Mitarbeitende
- Region: bundesweit
- Unternehmen unterliegt der Steuerpflicht in Deutschland(beim Mandanten erfragen)
- Unternehmen erzielt Einkünfte(beim Mandanten erfragen)
- Registrierung auf dem Webportal der BSFZ und Antragstellung
- Forschungsvorhaben fällt in eine der Kategorien: Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung
- Förderfähige Aufwendungen sind entstanden (z. B. Arbeitslöhne)
- nicht von der Besteuerung befreit(beim Mandanten erfragen)
- FuE-Vorhaben durchführen
Nein
nicht angegeben
Was gefördert wird / was nicht
Ja
- Grundlagenforschung
- industrielle Forschung
- experimentelle Entwicklung
- Förderfähige Aufwendungen (z. B. Arbeitslöhne für Arbeitnehmer)
Nein
- Auftragsforschung, wenn der Auftragnehmer seinen Geschäftssitz außerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hat
Antrag und Verfahren
1. Registrierung auf dem Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). 2. Antrag auf Bescheinigung eines FuE-Vorhabens bei der BSFZ stellen (vor, während oder nach Abschluss des Vorhabens). 3. BSFZ prüft das Vorhaben auf Neuartigkeit, Risiko/Unwägbarkeit und Planmäßigkeit. 4. Nach positiver Bescheinigung: Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt stellen.
Unterlagen
- Antrag auf Bescheinigung eines FuE-Vorhabens
- Nachweise über förderfähige Aufwendungen (z. B. Arbeitslöhne)
- Projektbeschreibung (zur Prüfung von Neuartigkeit, Risiko und Planmäßigkeit)
Kontakt: Bescheinigungsstelle Forschungszulage GbR, bsfz@vdi.de, +49 211 6214-969
Zum AntragsportalDokumente und Formulare
Quellen (16)
- 1
Quote klein
„Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für förderfähige Aufwendungen, die nach dem 27. März 2024 entstanden sind, zusätzlich eine Erhöhung um 10 Prozentpunkte, also eine Forschungszulage von insgesamt 35 % der Bemessungsgrundlage, beantragen“
bmftr.bund.de geprüft am 27.10.2026
- 2
Quote mittel
„Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für förderfähige Aufwendungen, die nach dem 27. März 2024 entstanden sind, zusätzlich eine Erhöhung um 10 Prozentpunkte, also eine Forschungszulage von insgesamt 35 % der Bemessungsgrundlage, beantragen“
bmftr.bund.de geprüft am 27.10.2026
- 3
Quote groß
„Grundsätzlich beträgt die Forschungszulage 25 % der Bemessungsgrundlage, also der förderfähigen FuE-Personalkosten sowie ggf. der Kosten für Aufträge und Wirtschaftsgüter und ab 2026 pauschale Gemein- und Betriebskosten“
bmftr.bund.de geprüft am 27.10.2026
- 4
Vorhabenbeginn
„Der Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung kann sowohl für geplante als auch für laufende oder bereits abgeschlossene Vorhaben gestellt werden“
bmftr.bund.de geprüft am 27.10.2026
- 5
Kooperation
„Gefördert werden eigenbetriebliche Forschung, Auftragsforschung sowie Kooperationsforschung mit einem oder mehreren anderen Unternehmen oder mit einer oder mehreren Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung“
bmftr.bund.de geprüft am 27.10.2026
- 6
Antragsstelle
„Im zweiten Schritt ist nach Durchführung des Projektes wirtschaftsjahrbezogen ein Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Dort wird die Höhe der Zulage ermittelt und festgesetzt.“
bmftr.bund.de geprüft am 03.11.2026
- 7
Bewilligungsstelle
„Im zweiten Schritt ist nach Durchführung des Projektes wirtschaftsjahrbezogen ein Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Dort wird die Höhe der Zulage ermittelt und festgesetzt.“
bmftr.bund.de geprüft am 03.11.2026
- 8
Antragsberechtigte
„Die Forschungszulage können alle Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit beantragen“
bmftr.bund.de geprüft am 27.10.2026
- 9
Voraussetzung
„Anspruchsberechtigt sind Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes, soweit sie Einkünfte nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes erzielen, nicht von der Besteuerung befreit sind und die in diesem Gesetz aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.“
Seite 1gesetze-im-internet.de geprüft am 03.11.2026
- 10
Voraussetzung
„Anspruchsberechtigt sind Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes, soweit sie Einkünfte nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes erzielen, nicht von der Besteuerung befreit sind und die in diesem Gesetz aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.“
Seite 1gesetze-im-internet.de geprüft am 03.11.2026
- 11
Voraussetzung
„Der Anspruchsberechtigte hat nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die förderfähigen Aufwendungen im Sinne des § 3 Absatz 1 und 2 vom Arbeitnehmer bezogen worden sind oder die nach § 3 Absatz 3 bis 4 förderfähigen Aufwendungen entstanden sind, einen Antrag auf Forschungszulage nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte S“
Seite 4gesetze-im-internet.de geprüft am 03.11.2026
- 12
Voraussetzung
„Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind begünstigt, soweit sie einer oder mehreren der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.“
Seite 2gesetze-im-internet.de geprüft am 03.11.2026
- 13
Voraussetzung
„Förderfähige Aufwendungen sind die beim Anspruchsberechtigten dem Lohnsteuerabzug gemäß § 38 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes unterliegenden Arbeitslöhne für Arbeitnehmer, die der Arbeitnehmer unmittelbar vom Arbeitgeber erhält“
Seite 2gesetze-im-internet.de geprüft am 03.11.2026
- 14
- 15
Voraussetzung
„Anspruchsberechtigt sind Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes, soweit sie Einkünfte nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes erzielen, nicht von der Besteuerung befreit sind und die in diesem Gesetz aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.“
Seite 1gesetze-im-internet.de geprüft am 03.11.2026
- 16
Gefördert wird
„Begünstigt sind Vorhaben, soweit sie einer oder mehreren der folgenden Kategorien zuzuordnen sind: Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung“
bmftr.bund.de geprüft am 27.10.2026
Prüfprotokoll
- 27.10.2026 · Programm zuletzt geprüft
- 03.11.2026 · 9 Angaben an der Quelle geprüft
- 27.10.2026 · 8 Angaben an der Quelle geprüft