Förderung für FuE-Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)·Bundaktiv
Zuletzt geprüft am 27.10.2026 (vor 7 Tagen)
In drei Sätzen
Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsprojekte einzelner mittelständischer Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM).
Antragsberechtigt: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß VO (EU) 651/2014 Anhang 1 mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt bzw. im Zeitraum der Auszahlung, einschließlich Handwerk und unternehmerisch tätiger freier Berufe, Weitere mittelständische Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 500 Personen beschäftigen (Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme werden dabei nicht berücksichtigt).
Einzelprojekte bis zu: kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen 45 Prozent, kleine junge Unternehmen 45 Prozent, kleine Unternehmen 40 Prozent, mittlere Unternehmen 35 Prozent, weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten 25 Prozent der beihilfefähigen Kosten (nicht rückzahlbarer Zuschuss, Anteilfinanzierung); Zuwendungsfähig sind die Kosten für das FuE-Einzelprojekt eines Unternehmens bis zu 690 000 Euro; die Höhe der Förderung ergibt sich aus den förderfähigen Kosten mal Fördersatz. Die Anzahl der Bewilligungen ist auf zwei FuE-Projekte je Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten begrenzt..
Eckdaten
- Förderart
- Zuschuss
- Quote
- Einzelprojekte bis zu: kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen 45 Prozent, kleine junge Unternehmen 45 Prozent, kleine Unternehmen 40 Prozent, mittlere Unternehmen 35 Prozent, weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten 25 Prozent der beihilfefähigen Kosten (nicht rückzahlbarer Zuschuss, Anteilfinanzierung)
- Höchstbetrag
- 690.000 €
- Mindestvolumen
- nicht angegeben
- Laufzeit
- Die Beantragung ist projektbegleitend oder bis zu 18 Monate nach Abschluss des FuE-Projekts möglich.
- Frist / Stichtag
- Befristeter Antragsstopp: Seit dem 07. Juli 2026, 12 Uhr, können vorübergehend keine Anträge mehr für Zuschüsse im ZIM angenommen werden; dies gilt auch für Projektskizzen. Hiervon ausgenommen sind Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen von bilateralen und multilateralen Ausschreibungen. Eine Wiederaufnahme ist nicht angekündigt (Stand 20.10.2026). Die Laufzeit der Förderrichtlinie ist bis zum 30. Juni 2027 befristet (bei Verlängerung der AGVO längstens bis 31. Dezember 2028).
- Vergabe
- Ermessen
- Vorhabenbeginn
- nicht angegeben
- Kooperation
- möglich, nicht Pflicht
- Beihilferahmen
- keine Beihilfe
- Antragsstelle / Projektträger
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Wer bekommt es / wer nicht
Ja
- Antragsberechtigt: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß VO (EU) 651/2014 Anhang 1 mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt bzw. im Zeitraum der Auszahlung, einschließlich Handwerk und unternehmerisch tätiger freier Berufe, Weitere mittelständische Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 500 Personen beschäftigen (Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme werden dabei nicht berücksichtigt)
- Größe: 0–9, 10–49, 50–249, 250–500 Mitarbeitende
- Region: bundesweit
- Enge sachliche und zeitliche Verbindung der geplanten Leistungen zum bewilligten FuE-Einzelprojekt
- Sinnhaftigkeit der Leistungen für die Markteinführung
- Auftragsvergabe nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten an qualifizierte externe Anbieter
- Vorhandensein des erforderlichen finanziellen Eigenanteils
- Das Vorhaben erfüllt mindestens die Kriterien der experimentellen Entwicklung.
- Bisher wurden maximal 2 Anträge auf Markteinführungskosten für dieses FuE-Projekt gestellt (Höchstgrenze: 3 Anträge).(beim Mandanten erfragen)
- Ausschluss: Auftragserteilung vor Eingangsbestätigung des Antrags durch den Projektträger.
- Ausschluss: Leistungserbringung durch eigenes Personal (ausschließlich externe Dritte förderfähig).
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß VO (EU) 651/2014 Anhang 1 mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt bzw. im Zeitraum der Auszahlung, einschließlich Handwerk und unternehmerisch tätiger freier Berufe
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß VO (EU) 651/2014 Anhang 1 mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt bzw. im Zeitraum der Auszahlung, einschließlich Handwerk und unternehmerisch tätiger freier Berufe(beim Mandanten erfragen)
- Weitere mittelständische Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 500 Personen beschäftigen (Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme werden dabei nicht berücksichtigt)(beim Mandanten erfragen)
Nein
nicht angegeben
Was gefördert wird / was nicht
Ja
- FuE-Einzelprojekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen
- Innovationsberatungsdienste (Wissenstransfer, Schutz geistigen Eigentums, Normen)
- Innovationsunterstützende Dienste (Datenbanken, Marktforschung, Labortests, Zertifizierungen)
- Messeauftritte
- Beratung zu Produktdesign und Vermarktung
Nein
- Routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten ohne technisches Risiko
Antrag und Verfahren
1. Prüfen, ob ein bewilligtes ZIM-FuE-Einzelprojekt vorliegt oder abgeschlossen wurde und die Markteinführungsleistungen in engem Zusammenhang dazu stehen. 2. Angebote von qualifizierten externen Anbietern einholen und Kosten kalkulieren. 3. Antrag auf Förderung der Markteinführungskosten vor Auftragserteilung beim Projektträger (VDI/VDE-IT) einreichen. 4. Eingangsbestätigung des Antrags abwarten und anschließend den Auftrag vergeben. 5. Nach Abschluss der Leistungen Verwendungsnachweis und ggf. weitere Unterlagen beim Projektträger einreichen.
Unterlagen
- Nachweis des bewilligten ZIM-FuE-Einzelprojekts
- Entwurf des Dienstleistungsvertrags oder Angebot des externen Anbieters
- Kalkulation der zuwendungsfähigen Kosten
Kontakt: VDI / VDE Innovation + Technik GmbH, zim@vdivde-it.de, +49 30 310078-3635
Zum AntragsportalDokumente und Formulare
- RichtlinieHauptdokumentrichtlinie-zim-2025.pdfPDFÖffnen
Quellen (9)
- 1
Vergabe
„Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.“
zim.de geprüft am 04.11.2026
- 2
Kooperation
„Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen“
foerderzentrale.gov.de geprüft am 27.10.2026
- 3
Antragsberechtigte
„Antragsberechtigt sind a) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß VO (EU) 651/2014 Anhang 1, die zum Zeitpunkt bzw. im Zeitraum der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. b) weitere mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt bzw. im Zeitraum der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder “
foerderzentrale.gov.de geprüft am 27.10.2026
- 4
Voraussetzung
„Unternehmen sollen ihre Gründung abgeschlossen haben und müssen in der Lage sein, den für das Projekt/die Durchführbarkeitsstudie erforderlichen finanziellen Eigenanteil aufzubringen.“
Seite 7zim.de geprüft am 03.11.2026
- 5
Voraussetzung
„Im Rahmen der maximal zuwendungsfähigen Kosten nach Nummer 5.4.4 können maximal drei Anträge in Bezug auf ein FuE-Projekt gestellt werden.“
Seite 4zim.de geprüft am 03.11.2026
- 6
Voraussetzung
„Nicht förderfähig sind Kosten für externe Beratungsleistungen“
Seite 24zim.de geprüft am 03.11.2026
- 7
Voraussetzung
„Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)11, die zum Zeitpunkt beziehungsweise im Zeitraum der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.“
Seite 3zim.de geprüft am 03.11.2026
- 8
Voraussetzung
„Weitere mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt beziehungsweise im Zeitraum der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen12 zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 500 Personen beschäftigen.“
Seite 3zim.de geprüft am 03.11.2026
- 9
Gefördert wird
„Mit dem Förderangebot "ZIM-FuE-Einzelprojekte für Unternehmen" werden FuE-Einzelprojekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen eines Unternehmens gefördert“
foerderzentrale.gov.de geprüft am 27.10.2026
Prüfprotokoll
- 27.10.2026 · Programm zuletzt geprüft
- 04.11.2026 · 1 Angabe an der Quelle geprüft
- 03.11.2026 · 6 Angaben an der Quelle geprüft
- 27.10.2026 · 4 Angaben an der Quelle geprüft