EcoFonds Aachen – Förderung von Beratung und Investitionen für nachhaltige Wirtschaft, Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Stadt Aachen – Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa (Wirtschaftsförderung)·kommunalaktiv

Zuletzt geprüft am 31.10.2026 (vor 3 Tagen)

In drei Sätzen

Die Stadt Aachen bezuschusst Beratungen (90 Prozent, bis 5.

Antragsberechtigt: Unternehmen aller Branchen und Größen und Unternehmensverbünde mit Sitz in Aachen; KMU werden bevorzugt, Gemeinnützige Organisationen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb mit Sitz in Aachen, Ausschluss: Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen.

Beratungsleistungen maximal 90 %, Umsetzung von Maßnahmen 30 % der entstehenden Kosten.; Beratungsleistungen: maximal 90 % der entstehenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 €; Umsetzung von Maßnahmen: 30 % der entstehenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 €. Der Tagessatz der Beratung soll 800 € nicht überschreiten..

Eckdaten

Förderart
Zuschuss
Quote
klein: 90 %mittel: 90 %groß: 90 %
Höchstbetrag
10.000 €
Mindestvolumen
nicht angegeben
Laufzeit
Umsetzungsphase von 6 Monaten nach Bewilligung
Frist / Stichtag
Anträge ab jetzt bis zum 31.12.2026; Umsetzung innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung.Datum: 31.12.2026
Vergabe
nicht angegeben
Vorhabenbeginn
nicht angegeben
Kooperation
nicht angegeben
Beihilferahmen
De-minimis
Antragsstelle / Projektträger
Stadt Aachen – Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa (Wirtschaftsförderung)

Wer bekommt es / wer nicht

Ja

  • Antragsberechtigt: Unternehmen aller Branchen und Größen und Unternehmensverbünde mit Sitz in Aachen; KMU werden bevorzugt, Gemeinnützige Organisationen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb mit Sitz in Aachen, Ausschluss: Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen
  • Größe: alle Mitarbeitende
  • Region: Nordrhein-Westfalen
  • Sitz bzw. Vorhaben im Aachener Stadtgebiet.
  • Kosteneinschätzung und verbindliche Angebote mit dem Antrag.
  • Sitz im Aachener Stadtgebiet(beim Mandanten erfragen)
  • Vorhaben im Aachener Stadtgebiet
  • Kosteneinschätzung mit dem Antrag
  • verbindliche Angebote mit dem Antrag
  • Nur Maßnahmen, die nicht gesetzlich gefordert sind.
  • Je Antragsteller grundsätzlich nur einmal Förderung.(beim Mandanten erfragen)
  • Unternehmen aller Branchen und Größen und Unternehmensverbünde mit Sitz in Aachen; KMU werden bevorzugt(beim Mandanten erfragen)
  • Gemeinnützige Organisationen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb mit Sitz in Aachen(beim Mandanten erfragen)
  • Ausschluss: Privatpersonen(beim Mandanten erfragen)
  • Ausschluss: öffentliche Einrichtungen(beim Mandanten erfragen)

Nein

nicht angegeben

Was gefördert wird / was nicht

Ja

  • Beratungsleistungen
  • Investitionen
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Zertifizierung
  • Kreislaufwirtschaft
  • Heizungsoptimierung
  • Sanierungsmaßnahmen
  • Bauwerkintegrierte Photovoltaikanlagen
  • Beratungsleistungen zu nachhaltiger Wirtschaft, Energie- und Stoffeffizienz und Sonderanlagen erneuerbarer Energien
  • Investitionen in diesen Bereichen, z. B. effizientere Geräte, Heizungssteuerung, Mess- und Steuerungstechnik, Dämmung, LED, bauwerkintegrierte Photovoltaik, Solar-Carports, Agri-PV

Nein

  • Beratungen zu verpflichtenden Maßnahmen und Pflichtinvestitionen
  • Austausch beschädigter Geräte und Anlagen sowie gleichwertiger Ersatz
  • Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit
  • CO2-Ausgleiche
  • Gängige Photovoltaikanlagen
  • Wohngebäude bzw. privat genutzte Immobilien

Antrag und Verfahren

Antrag über das Onlineformular im Serviceportal der Stadt Aachen (Anmeldung erforderlich) mit Kosteneinschätzung, verbindlichen Angeboten und De-minimis-Erklärung. Nach der Bewilligung werden die Mittel vorschüssig ausgezahlt und müssen innerhalb von 6 Monaten verausgabt werden.

Unterlagen

  • Kosteneinschätzung
  • Verbindliche Angebote
  • De-minimis-Erklärung

Kontakt: Stadt Aachen, Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa, Johannes-Paul-II.-Straße 1, 52058 Aachen, nachhaltige.wirtschaft@mail.aachen.de

Zum Antragsportal

Dokumente und Formulare

Dokumente: Programmseite des Gebers (serviceportal.aachen.de)

Quellen (5)

  1. 1

    Quote klein

    „Für Beratungsleistungen werden maximal 90 % der entstehenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € finanziert“

    serviceportal.aachen.de geprüft am 27.10.2026

  2. 2

    Quote mittel

    „Für Beratungsleistungen werden maximal 90 % der entstehenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € finanziert“

    serviceportal.aachen.de geprüft am 27.10.2026

  3. 3

    Quote groß

    „Für Beratungsleistungen werden maximal 90 % der entstehenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € finanziert“

    serviceportal.aachen.de geprüft am 27.10.2026

  4. 4

    Antragsberechtigte

    „Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Branchen und Größen, Unternehmensverbünde sowie gemeinnützige Organisationen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, sofern sie ihren Sitz in Aachen haben“

    serviceportal.aachen.de geprüft am 27.10.2026

  5. 5

    Gefördert wird

    „Gefördert werden können (Beratungs-)Dienstleitungen und Investitionen aus den folgenden Bereichen: Nachhaltige Wirtschaft, Energie- und Stoffeffizienz, Sonderanlagen Erneuerbare Energien“

    serviceportal.aachen.de geprüft am 27.10.2026

Prüfprotokoll

  • 31.10.2026 · Programm zuletzt geprüft
  • 27.10.2026 · 6 Angaben an der Quelle geprüft