EcoFonds Aachen – Förderung von Beratung und Investitionen für nachhaltige Wirtschaft, Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Stadt Aachen – Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa (Wirtschaftsförderung)·kommunalaktiv
Zuletzt geprüft am 31.10.2026 (vor 3 Tagen)
In drei Sätzen
Die Stadt Aachen bezuschusst Beratungen (90 Prozent, bis 5.
Antragsberechtigt: Unternehmen aller Branchen und Größen und Unternehmensverbünde mit Sitz in Aachen; KMU werden bevorzugt, Gemeinnützige Organisationen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb mit Sitz in Aachen, Ausschluss: Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen.
Beratungsleistungen maximal 90 %, Umsetzung von Maßnahmen 30 % der entstehenden Kosten.; Beratungsleistungen: maximal 90 % der entstehenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 €; Umsetzung von Maßnahmen: 30 % der entstehenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 €. Der Tagessatz der Beratung soll 800 € nicht überschreiten..
Eckdaten
- Förderart
- Zuschuss
- Quote
- klein: 90 %mittel: 90 %groß: 90 %
- Höchstbetrag
- 10.000 €
- Mindestvolumen
- nicht angegeben
- Laufzeit
- Umsetzungsphase von 6 Monaten nach Bewilligung
- Frist / Stichtag
- Anträge ab jetzt bis zum 31.12.2026; Umsetzung innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung.Datum: 31.12.2026
- Vergabe
- nicht angegeben
- Vorhabenbeginn
- nicht angegeben
- Kooperation
- nicht angegeben
- Beihilferahmen
- De-minimis
- Antragsstelle / Projektträger
- Stadt Aachen – Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa (Wirtschaftsförderung)
Wer bekommt es / wer nicht
Ja
- Antragsberechtigt: Unternehmen aller Branchen und Größen und Unternehmensverbünde mit Sitz in Aachen; KMU werden bevorzugt, Gemeinnützige Organisationen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb mit Sitz in Aachen, Ausschluss: Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen
- Größe: alle Mitarbeitende
- Region: Nordrhein-Westfalen
- Sitz bzw. Vorhaben im Aachener Stadtgebiet.
- Kosteneinschätzung und verbindliche Angebote mit dem Antrag.
- Sitz im Aachener Stadtgebiet(beim Mandanten erfragen)
- Vorhaben im Aachener Stadtgebiet
- Kosteneinschätzung mit dem Antrag
- verbindliche Angebote mit dem Antrag
- Nur Maßnahmen, die nicht gesetzlich gefordert sind.
- Je Antragsteller grundsätzlich nur einmal Förderung.(beim Mandanten erfragen)
- Unternehmen aller Branchen und Größen und Unternehmensverbünde mit Sitz in Aachen; KMU werden bevorzugt(beim Mandanten erfragen)
- Gemeinnützige Organisationen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb mit Sitz in Aachen(beim Mandanten erfragen)
- Ausschluss: Privatpersonen(beim Mandanten erfragen)
- Ausschluss: öffentliche Einrichtungen(beim Mandanten erfragen)
Nein
nicht angegeben
Was gefördert wird / was nicht
Ja
- Beratungsleistungen
- Investitionen
- Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Zertifizierung
- Kreislaufwirtschaft
- Heizungsoptimierung
- Sanierungsmaßnahmen
- Bauwerkintegrierte Photovoltaikanlagen
- Beratungsleistungen zu nachhaltiger Wirtschaft, Energie- und Stoffeffizienz und Sonderanlagen erneuerbarer Energien
- Investitionen in diesen Bereichen, z. B. effizientere Geräte, Heizungssteuerung, Mess- und Steuerungstechnik, Dämmung, LED, bauwerkintegrierte Photovoltaik, Solar-Carports, Agri-PV
Nein
- Beratungen zu verpflichtenden Maßnahmen und Pflichtinvestitionen
- Austausch beschädigter Geräte und Anlagen sowie gleichwertiger Ersatz
- Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit
- CO2-Ausgleiche
- Gängige Photovoltaikanlagen
- Wohngebäude bzw. privat genutzte Immobilien
Antrag und Verfahren
Antrag über das Onlineformular im Serviceportal der Stadt Aachen (Anmeldung erforderlich) mit Kosteneinschätzung, verbindlichen Angeboten und De-minimis-Erklärung. Nach der Bewilligung werden die Mittel vorschüssig ausgezahlt und müssen innerhalb von 6 Monaten verausgabt werden.
Unterlagen
- Kosteneinschätzung
- Verbindliche Angebote
- De-minimis-Erklärung
Kontakt: Stadt Aachen, Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa, Johannes-Paul-II.-Straße 1, 52058 Aachen, nachhaltige.wirtschaft@mail.aachen.de
Zum AntragsportalDokumente und Formulare
Dokumente: Programmseite des Gebers (serviceportal.aachen.de)
Quellen (5)
- 1
Quote klein
„Für Beratungsleistungen werden maximal 90 % der entstehenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € finanziert“
serviceportal.aachen.de geprüft am 27.10.2026
- 2
Quote mittel
„Für Beratungsleistungen werden maximal 90 % der entstehenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € finanziert“
serviceportal.aachen.de geprüft am 27.10.2026
- 3
Quote groß
„Für Beratungsleistungen werden maximal 90 % der entstehenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € finanziert“
serviceportal.aachen.de geprüft am 27.10.2026
- 4
Antragsberechtigte
„Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Branchen und Größen, Unternehmensverbünde sowie gemeinnützige Organisationen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, sofern sie ihren Sitz in Aachen haben“
serviceportal.aachen.de geprüft am 27.10.2026
- 5
Gefördert wird
„Gefördert werden können (Beratungs-)Dienstleitungen und Investitionen aus den folgenden Bereichen: Nachhaltige Wirtschaft, Energie- und Stoffeffizienz, Sonderanlagen Erneuerbare Energien“
serviceportal.aachen.de geprüft am 27.10.2026
Prüfprotokoll
- 31.10.2026 · Programm zuletzt geprüft
- 27.10.2026 · 6 Angaben an der Quelle geprüft