Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung von Energie- und Ressourcenbezogener Optimierung von Anlagen und Prozessen (Modul 4 – Basisförderung)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)·Bundaktiv

Zuletzt geprüft am 19.10.2026 (vor 15 Tagen)

In drei Sätzen

BAFA-Zuschuss nur für KMU zum Austausch ineffizienter Bestandsanlagen bestimmter Kategorien (z.

Antragsberechtigt: Ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Empfehlung 2003/361/EG) mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, auch kommunale Unternehmen und Landesunternehmen, Freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird, Contractoren, die Maßnahmen für ein ebenfalls antragsberechtigtes Unternehmen ausführen, Nicht antragsberechtigt: Unternehmen ohne KMU-Status, Kommunen und deren Regie- und Eigenbetriebe, Unternehmen mit überwiegender Bundesbeteiligung (> 50 %), Unternehmen in Schwierigkeiten.

Kleine Unternehmen 15 %, mittlere Unternehmen 10 % der Investitionsgesamtkosten (pauschal); große Unternehmen nicht antragsberechtigt; Kosten für den Einspar-Nachweis mit gleicher Quote bis maximal 2 % der Kosten für den Anlagenerwerb; Zuschuss von höchstens 20 Millionen Euro für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, auch wenn diese auf mehrere Förderanträge verteilt werden; das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro pro Maßnahme betragen; Kosten für den Nachweis des Endenergie-Einsparpotenzials förderfähig bis maximal 5.000 Euro.

Eckdaten

Förderart
Zuschuss
Quote
klein: 15 %mittel: 10 %groß: nicht angegeben
Höchstbetrag
20.000.000 €
Mindestvolumen
10.000 €
Laufzeit
Bewilligungszeitraum 36 Monate ab Erlass des Zuwendungsbescheides; Verlängerung auf Antrag bis zu zweimal um jeweils bis zu 12 Monate
Frist / Stichtag
Laufende Antragstellung über die Förderzentrale Deutschland; mit der Umsetzung darf erst nach Ausstellung des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Die Laufzeit der Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2028 befristet.
Vergabe
nicht angegeben
Vorhabenbeginn
vor Bewilligung schädlich
Kooperation
nicht angegeben
Beihilferahmen
AGVO
Antragsstelle / Projektträger
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Wer bekommt es / wer nicht

Ja

  • Antragsberechtigt: Ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Empfehlung 2003/361/EG) mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, auch kommunale Unternehmen und Landesunternehmen, Freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird, Contractoren, die Maßnahmen für ein ebenfalls antragsberechtigtes Unternehmen ausführen, Nicht antragsberechtigt: Unternehmen ohne KMU-Status, Kommunen und deren Regie- und Eigenbetriebe, Unternehmen mit überwiegender Bundesbeteiligung (> 50 %), Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Größe: 0–9, 10–49, 50–249 Mitarbeitende
  • Region: bundesweit
  • Die Bestandsanlage ist zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 5 Jahren beim Antragsteller im Einsatz, in dessen Eigentum und voll funktionstüchtig; sie darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides verkauft, verschenkt oder entsorgt und danach nicht weiterbetrieben werden
  • Der jährliche Endenergiebedarf sinkt durch den Austausch um mindestens 15 %; Bestätigung durch eine Person aus der Energieeffizienz-Expertenliste (Kategorie Energieaudit DIN 16247) mit dem Formular „Basisförderung - Bestätigung Endenergieeinsparung“
  • Umsetzung erst nach Ausstellung des Zuwendungsbescheides; zwischen Antrag und Bescheid nur Verträge mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, ein Rücktrittsrecht reicht nicht
  • Maßnahme wird in Deutschland durchgeführt und mindestens 3 Jahre zweckentsprechend auf dem Betriebsgelände des geförderten Unternehmens für eine industrielle/gewerbliche Nutzung eingesetzt
  • Kumulierungsverbot: für dieselben Maßnahmen keine weiteren öffentlichen Beihilfen von Bund, Ländern, Kommunen und Kreisen (auch keine Vergütung nach EEG und KWKG) und kein paralleler Antrag bei der KfW
  • Nur Austauschinvestitionen: die neue Anlage ersetzt eine weniger energieeffiziente Bestandsanlage mit gleichem Einsatzzweck
  • Bestandsanlage seit mindestens 5 Jahren beim Antragsteller im Einsatz
  • Bestandsanlage in dessen Eigentum und voll funktionstüchtig
  • Bestandsanlage darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides verkauft, verschenkt oder entsorgt werden und danach nicht weiterbetrieben werden
  • Jährlicher Endenergiebedarf sinkt durch den Austausch um mindestens 15 %
  • Bestätigung durch eine Person aus der Energieeffizienz-Expertenliste (Kategorie Energieaudit DIN 16247) mit dem Formular „Basisförderung - Bestätigung Endenergieeinsparung“
  • Neue Anlagen erfüllen die kategoriespezifischen Anforderungen der Anlage zum Merkblatt „Modul 4“ (z. B. reinelektrisch, CNC, Laserprojektor, Kältemittel-GWP höchstens 150)
  • Investitionsvolumen mindestens 10.000 Euro pro Maßnahme
  • Umsetzung erst nach Ausstellung des Zuwendungsbescheides
  • Zwischen Antrag und Bescheid nur Verträge mit aufschiebender oder auflösender Bedingung
  • Maßnahme wird in Deutschland durchgeführt
  • Mindestens 3 Jahre zweckentsprechend auf dem Betriebsgelände des geförderten Unternehmens für eine industrielle/gewerbliche Nutzung eingesetzt
  • In einem Antrag nur Maßnahmen am gleichen Standort
  • Keine weiteren öffentlichen Beihilfen von Bund, Ländern, Kommunen und Kreisen für dieselben Maßnahmen (auch keine Vergütung nach EEG und KWKG)(beim Mandanten erfragen)
  • Kein paralleler Antrag bei der KfW für dieselben Maßnahmen(beim Mandanten erfragen)
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Empfehlung 2003/361/EG)(beim Mandanten erfragen)
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland(beim Mandanten erfragen)
  • Freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird(beim Mandanten erfragen)
  • Contractoren, die Maßnahmen für ein ebenfalls antragsberechtigtes Unternehmen ausführen(beim Mandanten erfragen)
  • Unternehmen ohne KMU-Status(beim Mandanten erfragen)
  • Kommunen und deren Regie- und Eigenbetriebe(beim Mandanten erfragen)
  • Unternehmen mit überwiegender Bundesbeteiligung (> 50 %)(beim Mandanten erfragen)
  • Unternehmen in Schwierigkeiten(beim Mandanten erfragen)

Nein

nicht angegeben

Was gefördert wird / was nicht

Ja

  • Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
  • Spritzgießmaschinen
  • Optimierungsmaßnahmen an Biogasanlagen
  • Lackierkabinen
  • Wasserstrahlschneidanlagen
  • Laserschneider
  • Freistehende Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
  • Elektrisch betriebene Backöfen für Lebensmittel
  • Erwerb und Installation/Montage von Anlagen der Basisförderungs-Kategorien: elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge, Spritzgießmaschinen, Maßnahmen zur Optimierung von Biogasanlagen, Lackierkabinen, Wasserstrahlschneidanlagen, Laserschneidanlagen, freistehende Filtertürme zur dezentralen Luftreinigung
  • Elektrisch betriebene Backöfen für Lebensmittel, Maschinen zur spanenden Bearbeitung (nur CNC), Kantenanleimmaschinen, Pelletpressen und Brikettierpressen, Geschirrspülmaschinen mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpe, Kinoprojektoren (Laser), handgeführte Schweißgeräte und Lötstationen, Kühlmöbel für Lebensmittel, LED-Solarien
  • Nebenkosten unabhängiger Dritter (Planung, Installation) bis 30 % der Kosten für den Erwerb der Anlage(n)
  • Kosten für die Erstellung des Nachweises über das Endenergie-Einsparpotenzial (höchstens 2 % der Kosten für den Anlagenerwerb und höchstens 5.000 Euro)

Nein

  • Maßnahmen, mit deren Umsetzung vor Ausstellung des Zuwendungsbescheides begonnen wurde (als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags)
  • Eigenleistungen des antragstellenden Unternehmens sowie selbst hergestellte Anlagentechnik und Produkte
  • Erwerb gebrauchter Anlagen sowie neuer Anlagen mit gebrauchten Anlagenteilen
  • Kosten für Anträge, Genehmigungen und Zertifikate
  • Personal- und Betriebskosten, Herstellungskosten, Steuern, Umlagen und Abgaben des antragstellenden Unternehmens
  • Kosten für die Demontage und Entsorgung von Altanlagen
  • Maßnahmen, die über Mietkauf, Leasing, Sale-and-Leaseback oder ähnliche Instrumente finanziert werden
  • Erfolgs- oder Leistungsprämien für den Einspar-Nachweis

Antrag und Verfahren

1. Antrag ausschließlich elektronisch über die Förderzentrale Deutschland stellen (Anmeldung per ELSTER-Unternehmenskonto bzw. BundID); die Kostenangaben auf Basis eines konkreten Angebots machen, Planung und Installation getrennt ausweisen. 2. Kostenangebot, Foto(s) der Bestandsanlage und die Bestätigung des Energieberaters über die Endenergieeinsparung von mindestens 15 % hochladen. 3. Das BAFA prüft den Antrag und stellt den Zuwendungsbescheid aus; erst danach darf mit der Umsetzung begonnen werden. 4. Maßnahme innerhalb des Bewilligungszeitraums vollständig umsetzen. 5. Verwendungsnachweis spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums elektronisch einreichen; die Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

Unterlagen

  • Kostenangebot für die Anlage
  • Bestätigung, dass das erforderliche Endenergie-Einsparpotenzial erreicht wird (Formular „Basisförderung - Bestätigung Endenergieeinsparung“)
  • Foto der Bestandsanlage
  • Nach der Umsetzung: Verwendungsnachweisformular, Fachunternehmererklärung, Rechnungen (netto, abzüglich Skonti), tabellarische Belegübersicht und Erklärung zum Kumulierungsverbot; Nachweis über Entsorgung oder Veräußerung der Bestandsanlage

Kontakt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft, eew@bafa.bund.de, Telefon 06196 908-1883 (Montag und Mittwoch 13:00–15:00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9:00–11:00 Uhr)

Zum Antragsportal

Dokumente und Formulare

  • MerkblattHauptdokumenteew_merkblatt_2025.pdfPDFÖffnen
  • Merkblatteew_hinweisblatt_fzd.pdfPDFÖffnen
  • Merkblatteew_modul_4_oap_merkblatt_2025.pdfPDFÖffnen

Quellen (28)

  1. 1

    Quote klein

    „Kleine Unternehmen erhalten eine pauschale Förderung in Höhe von 15 % bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition“

    bafa.de geprüft am 27.10.2026

  2. 2

    Quote mittel

    „Bei Mittleren Unternehmen beträgt die Förderung 10 %“

    bafa.de geprüft am 27.10.2026

  3. 3

    Projektvolumen min.

    „Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro pro Maßnahme betragen“

    bafa.de geprüft am 27.10.2026

  4. 4

    Vorhabenbeginn

    „Die Bestandsanlagen dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides verkauft/verschenkt oder entsorgt werden, siehe Abschnitt 3.3“

    Seite 8bafa.de geprüft am 27.10.2026

  5. 5

    Antragsberechtigte

    „Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind: private Unternehmen, kommunale Unternehmen Landesunternehmen1 freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird, Contractoren, die Maßnahmen für ein Unternehmen ausführen, das ebenfalls antragsberechtigt ist“

    Seite 6bafa.de geprüft am 27.10.2026

  6. 6

    Voraussetzung

    „Über die Basisförderung können ausschließlich Austauschinvestitionen gefördert werden.“

    Seite 11bafa.de geprüft am 03.11.2026

  7. 7

    Voraussetzung

    „Bestandsanlagen/-komponenten, die durch Neuanlagen/ neue Komponenten ausgetauscht werden sollen, müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung o seit mindestens 5 Jahren beim Antragsteller im Einsatz sein,“

    Seite 11bafa.de geprüft am 03.11.2026

  8. 8

    Voraussetzung

    „o sich in dessen Eigentum befinden o und noch voll funktionstüchtig sein.“

    Seite 11bafa.de geprüft am 03.11.2026

  9. 9

    Voraussetzung

    „Die Bestandsanlagen dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides verkauft/verschenkt oder entsorgt werden, siehe Abschnitt 3.3.“

    Seite 8bafa.de geprüft am 03.11.2026

  10. 10

    Voraussetzung

    „Der jährliche Bedarf an Endenergie wird in Folge des Anlagen-/ Komponentenaustauschs um mindestens 15% reduziert.“

    Seite 11bafa.de geprüft am 03.11.2026

  11. 11

    Voraussetzung

    „Bestätigung, dass das erforderliche Endenergie-Einsparpotenzial erreicht wird.“

    Seite 21bafa.de geprüft am 03.11.2026

  12. 12

    Voraussetzung

    „Die neuen Anlagen entsprechen den Anforderungen, die der Anlage zum Merkblatt Modul 4 zu entnehmen sind.“

    Seite 11bafa.de geprüft am 03.11.2026

  13. 13

    Voraussetzung

    „Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 € pro Maßnahme betragen.“

    Seite 11bafa.de geprüft am 03.11.2026

  14. 14

    Voraussetzung

    „Mit der Umsetzung der Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt wird bzw. wurde, darf erst nach Ausstellung des Zuwendungsbescheides begonnen werden.“

    Seite 22bafa.de geprüft am 03.11.2026

  15. 15

    Voraussetzung

    „o Aufschiebende Bedingung6: Verträge werden erst mit Ausstellung des Zuwendungsbescheides wirksam. o Auflösende Bedingung6: Verträge werden hinfällig, sobald das BAFA die Förderung endgültig abgelehnt hat.“

    Seite 22bafa.de geprüft am 03.11.2026

  16. 16

    Voraussetzung

    „Maßnahmen, die über die Module 1 bis 4 und 6 gefördert werden, müssen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland errichtet bzw. durchgeführt“

    Seite 7bafa.de geprüft am 03.11.2026

  17. 17

    Voraussetzung

    „und mindestens 3 Jahre zweckentsprechend, also wie im Antrag beschrieben, auf dem Betriebsgelände des Unternehmens, das die Förderung erhält, für eine industrielle/ gewerbliche Nutzung eingesetzt werden.“

    Seite 7bafa.de geprüft am 03.11.2026

  18. 18

    Voraussetzung

    „In einem Antrag dürfen nur Maßnahmen/Anlagen enthalten sein, die alle am gleichen Standort realisiert/eingesetzt werden.“

    Seite 7bafa.de geprüft am 03.11.2026

  19. 19

    Voraussetzung

    „Für Maßnahmen, die über die Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) gefördert werden, dürfen keine weiteren öffentlichen Beihilfen des Bundes, der Länder, der Kommunen und Kreise beantragt und in Anspruch genommen werden. Dieses Kumulierungsverbot umfasst auch Zahlungen/Vergütungen nach dem EEG und dem KWKG.“

    Seite 20bafa.de geprüft am 03.11.2026

  20. 20

    Voraussetzung

    „Es ist nicht zulässig, für die gleichen Maßnahmen sowohl einen Antrag bei der KfW als auch beim BAFA oder im EEW- Förderwettbewerb zu stellen.“

    Seite 20bafa.de geprüft am 03.11.2026

  21. 21

    Voraussetzung

    „Die Basisförderung richtet sich ausschließlich an Kleine Unternehmen (KU) und Mittlere Unternehmen (MU).“

    Seite 11bafa.de geprüft am 03.11.2026

  22. 22

    Voraussetzung

    „Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland“

    Seite 6bafa.de geprüft am 03.11.2026

  23. 23

    Voraussetzung

    „freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird“

    Seite 6bafa.de geprüft am 03.11.2026

  24. 24

    Voraussetzung

    „Unternehmen ohne KMU-Status“

    Seite 8bafa.de geprüft am 03.11.2026

  25. 25

    Voraussetzung

    „Kommunen und deren Regie- und Eigenbetriebe“

    Seite 6bafa.de geprüft am 03.11.2026

  26. 26

    Voraussetzung

    „Unternehmen deren Anteile überwiegend (> 50 %) vom Bund gehalten werden2, wobei Anteile, die vom Bund nur vorübergehend im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen übernommen wurden, nicht berücksichtigt werden“

    Seite 6bafa.de geprüft am 03.11.2026

  27. 27

    Voraussetzung

    „Unternehmen in Schwierigkeiten“

    Seite 6bafa.de geprüft am 03.11.2026

  28. 28

    Gefördert wird

    „Gefördert werden der Erwerb und die Installation/Montage von Anlagen, die zu folgenden Kategorien gehören: Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge Spritzgießmaschinen Optimierungsmaßnahmen an Biogasanlagen Lackierkabinen Wasserstrahlschneidanlagen Laserschneider Freistehende Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung Elektrisch betrieben“

    bafa.de geprüft am 27.10.2026

Prüfprotokoll

  • 19.10.2026 · Programm zuletzt geprüft
  • 03.11.2026 · 22 Angaben an der Quelle geprüft
  • 27.10.2026 · 7 Angaben an der Quelle geprüft