Förderung von Projekten im Programm Eurostars 3
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)·Bundaktiv
Zuletzt geprüft am 27.10.2026 (vor 7 Tagen)
In drei Sätzen
Das themenoffene Förderprogramm Eurostars unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die im Rahmen der europäischen Forschungsinitiative EUREKA mit Partnern in anderen Mitgliedsländern gemeinsam Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen.
Antragsberechtigt: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland (sofern sie mit mindestens einem KMU kooperieren), Alle Projektpartner sind juristische Personen. Im Einzelfall sind auch Personengesellschaften antragsberechtigt., Großunternehmen können sich auf eigene Kosten an einem Projekt beteiligen, erhalten jedoch keine Förderung., Ausländische Kooperationspartner aus den Eurostars 3-Teilnehmerländern sind in Deutschland nicht antragsberechtigt..
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten; Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; Deutsche Partner eines Projektes erhalten zusammen eine Förderung von maximal 500.000 €..
Eckdaten
- Förderart
- Zuschuss
- Quote
- klein: 50 %mittel: 50 %groß: nicht angegeben
- Höchstbetrag
- 500.000 €
- Mindestvolumen
- nicht angegeben
- Laufzeit
- Bis zu 3 Jahre
- Frist / Stichtag
- Deadline 4 March 2027 (Eurostars Call 12); Calls werden in der Regel zweimal im Jahr durchgeführt, zuletzt endete Call 11 am 10. September 2026Datum: 04.03.2027
- Vergabe
- nicht angegeben
- Vorhabenbeginn
- nicht angegeben
- Kooperation
- Pflicht (international)
- Beihilferahmen
- AGVO
- Antragsstelle / Projektträger
- dlr-projekttraeger (Projektträger)
Wer bekommt es / wer nicht
Ja
- Antragsberechtigt: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland (sofern sie mit mindestens einem KMU kooperieren), Alle Projektpartner sind juristische Personen. Im Einzelfall sind auch Personengesellschaften antragsberechtigt., Großunternehmen können sich auf eigene Kosten an einem Projekt beteiligen, erhalten jedoch keine Förderung., Ausländische Kooperationspartner aus den Eurostars 3-Teilnehmerländern sind in Deutschland nicht antragsberechtigt.
- Größe: 0–9, 10–49, 50–249 Mitarbeitende
- Region: bundesweit
- Verbundkoordination durch ein KMU mit Sitz in einem Eurostars 3-Teilnehmerland.
- Das Konsortium besteht aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Projektpartnern.
- Die beteiligten Projektpartner kommen aus mindestens zwei verschiedenen Eurostars 3-Teilnehmerländern.
- Mindestens 50% der Forschungs- und Entwicklungsgesamtprojektkosten (ohne Unteraufträge) entstehen bei den beteiligten KMU.
- Auf keinen der Projektpartner und auf keines der am Projekt beteiligten Länder entfallen mehr als 70% der Gesamtprojektkosten.
- Das Projekt dient ausschließlich zivilen Zwecken.
- Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.
- Das Ergebnis der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten muss grundsätzlich neuartig und die Zielerreichung muss ungewiss sein.
- Die Arbeiten erfordern einen wissenschaftlichen und systematischen Ansatz.
- Das Ergebnis muss spätestens zwei Jahre nach Projektende als Produkt, Verfahren oder Dienstleistung auf dem Markt sein.
- Für den Bereich Biomedizin/Medizin sollte maximal zwei Jahre nach Projektende der Beginn der klinischen Studien erfolgen.
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland(beim Mandanten erfragen)
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland (sofern sie mit mindestens einem KMU kooperieren)
- Alle Projektpartner sind juristische Personen. Im Einzelfall sind auch Personengesellschaften antragsberechtigt.(beim Mandanten erfragen)
- Großunternehmen können sich auf eigene Kosten an einem Projekt beteiligen, erhalten jedoch keine Förderung.(beim Mandanten erfragen)
- Ausländische Kooperationspartner aus den Eurostars 3-Teilnehmerländern sind in Deutschland nicht antragsberechtigt.(beim Mandanten erfragen)
Nein
nicht angegeben
Was gefördert wird / was nicht
Ja
- Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Kooperationsprojekten
- zuwendungsfähige Kosten
- zuwendungsfähige Ausgaben
Nein
- Reisemittel zu Kongressen, Messen oder Konferenzen
Antrag und Verfahren
1. Einreichung eines gemeinsamen Eurostars 3-Projektantrags in englischer Sprache über das elektronische Antragsportal des EUREKA-Sekretariats. Gleichzeitig Einreichung eines easy-Antrags (nur Kosten-/Ausgabenkalkulation) in Entwurfsfassung. KMU müssen zusätzlich eine aktuelle KMU-Erklärung und ihren letzten vollständigen Jahresbericht (oder Businessplan/Finanzierungsplan für Start-ups) einreichen. 2. Bewertung der Eurostars 3-Projektanträge durch internationale Experten (schriftliche Gutachten) und Prüfung durch den DLR Projektträger (nationale Förderkriterien, finanzielle Kapazitäten). 3. Ein internationales Expertengremium (IEP) erstellt eine Rangliste basierend auf den Gutachten und Prüfungen. Die Projekte müssen eine Mindestpunktzahl erreichen. 4. Auswahl der zu fördernden Projekte ba
Unterlagen
- Gemeinsamer Eurostars 3-Projektantrag (englisch)
- Easy-Antrag (Entwurfsfassung)
- Aktuelle KMU-Erklärung (für KMU)
- Letzter vollständiger Jahresbericht (für KMU) oder Businessplan/Finanzierungsplan (für Start-ups)
- Kooperationsvereinbarung zwischen den Verbundpartnern
- Nachweis über grundlegende Übereinkunft über vom BMBF vorgegebene Kriterien
- Nationaler Förderantrag (nach Aufforderung)
- Aussagekräftige deutsche Teilvorhabenbeschreibung
- Verwertungsplan
Kontakt: DLR Projektträger, Eurostars, eurostars@dlr.de
Zum AntragsportalDokumente und Formulare
Dokumente: Programmseite des Gebers (eurostars.dlr.de)
Quellen (6)
- 1
Quote klein
„zu 50 % anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt“
eurostars.dlr.de geprüft am 27.10.2026
- 2
Quote mittel
„zu 50 % anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt“
eurostars.dlr.de geprüft am 27.10.2026
- 3
Kooperation
„Die beteiligten Projektpartner kommen aus mindestens zwei verschiedenen Eurostars 3-Teilnehmerländern.“
eurostars.dlr.de geprüft am 27.10.2026
- 4
Projektträger
„Antragstellern wird dringend empfohlen sich hierzu rechtzeitig vorab mit dem DLR Projektträger (siehe Nummer 7.1) in Verbindung zu setzen.“
eurostars.dlr.de geprüft am 03.11.2026
- 5
Antragsberechtigte
„– Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sofern sie mit mindestens einem KMU in Deutschland in einem Eurostars 3-Projekt kooperieren“
eurostars.dlr.de geprüft am 27.10.2026
- 6
Gefördert wird
„Es werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Kooperationsprojekten im Rahmen von Eurostars 3 gefördert“
eurostars.dlr.de geprüft am 27.10.2026
Prüfprotokoll
- 27.10.2026 · Programm zuletzt geprüft
- 03.11.2026 · 2 Angaben an der Quelle geprüft
- 27.10.2026 · 6 Angaben an der Quelle geprüft