Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

KfW·Bundaktiv

Zuletzt geprüft am 27.10.2026 (vor 7 Tagen)

In drei Sätzen

Kredit bis 100 Mio.

Antragsberechtigt: In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren, kommunale Unternehmen, Landesunternehmen, freiberuflich Tätige sowie gemeinnützige Antragsteller, sofern wirtschaftlich tätig, mit einem Standort in Deutschland..

Tilgungszuschuss bis zu 60 % der förderfähigen Kosten (je nach Modul und Unternehmensgröße); Finanzierungsanteil: bis 100 % der förderfähigen Investitionskosten; Kredit bis 100 Mio. EUR pro Vorhaben.

Eckdaten

Förderart
Darlehen
Quote
klein: 60 %mittel: 50 %groß: 40 %
Höchstbetrag
100.000.000 €
Mindestvolumen
2.000 €
Laufzeit
Kreditlaufzeit: - bis 5 Jahre (1 tilgungsfreies Jahr) - bis 10 Jahre (2 tilgungsfreie Jahre) - bis 20 Jahre (3 tilgungsfreie Jahre) Zinsbindung bis 10 Jahre
Frist / Stichtag
laufend (Antrag vor Maßnahmenbeginn; Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel)
Vergabe
nicht angegeben
Vorhabenbeginn
vor Bewilligung schädlich
Kooperation
nicht angegeben
Beihilferahmen
AGVO
Antragsstelle / Projektträger
KfW

Wer bekommt es / wer nicht

Ja

  • Antragsberechtigt: In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren, kommunale Unternehmen, Landesunternehmen, freiberuflich Tätige sowie gemeinnützige Antragsteller, sofern wirtschaftlich tätig, mit einem Standort in Deutschland.
  • Größe: alle Mitarbeitende
  • Region: bundesweit
  • Antrag vor Maßnahmenbeginn (alternativ genehmigter Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn)
  • gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)(beim Mandanten erfragen)
  • Modul 4 Basisförderung: Energieeinsparungsbestätigung durch zertifizierten Experten
  • Modul 4 Premiumförderung: Einsparkonzept
  • Abruffrist 12 Monate nach Zusage
  • Förderung unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, kein Rechtsanspruch.
  • In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren, kommunale Unternehmen, Landesunternehmen, freiberuflich Tätige sowie gemeinnützige Antragsteller, sofern wirtschaftlich tätig, mit einem Standort in Deutschland.
  • In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren, kommunale Unternehmen, Landesunternehmen, freiberuflich Tätige sowie gemeinnützige Antragsteller, sofern wirtschaftlich tätig, mit einem Standort in Deutschland.(beim Mandanten erfragen)

Nein

nicht angegeben

Was gefördert wird / was nicht

Ja

  • Investitionen in effiziente Anlagen und Prozesse
  • Austausch von Bestandsanlagen gegen hocheffiziente Aggregate
  • Beschaffung und Errichtung folgender Wärmeerzeuger
  • Kauf und die Installation von Systemen zum Monitoring und zur effizienten Regelung von Energie- und Materialströmen
  • energie- und ressourcenorientierte Optimierung von Anlagen und Prozessen
  • Erstellung eines Transformationsplans
  • Maßnahmen zur Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
  • Modul 1: Querschnittstechnologien (Elektromotoren, Pumpen, Ventilatoren, Drucklufterzeuger, Wärmeübertrager, thermische Isolierung, Frequenzumrichter)
  • Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien (Solarkollektoren, Wärmepumpen, Geothermie, Biomasse-Feuerungsanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen)
  • Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik, Energiemanagement-Software
  • Modul 4: energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (Basis-/Premiumförderung, Dekarbonisierungsbonus)
  • Modul 5: Transformationspläne
  • Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

Nein

  • Laufende Betriebskosten
  • Demontage und Entsorgung von Altanlagen
  • Eigenleistungen des geförderten Unternehmens
  • bereits begonnene Maßnahmen
  • Maßnahmen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung
  • Treuhandkonstruktionen
  • Vermögensübertragungen zwischen verbundenen Unternehmen, Gesellschaftern oder Ehegatten
  • Finanzierung über Mietkauf, Leasing oder Sale-and-Lease-Back
  • Vorhaben auf der KfW-Ausschlussliste

Antrag und Verfahren

1. Antrag vor Vorhabensbeginn beim Finanzierungspartner (Bank, Sparkasse, Genossenschaftsbank), nicht direkt bei der KfW (Hausbank-Prinzip) Für Modul 4 zusätzlich Energieeinsparungsbestätigung bzw. Einsparkonzept erforderlich.

Unterlagen

  • Hauptmerkblatt (600 000 4389)
  • Anlagen Modul 1-4 (600 000 4386/4390/4391/4471)
  • Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)
  • Bestätigung nach Durchführung (600 000 4392)
  • De-minimis-Erklärung (600 000 0075)
  • KMU-Selbsterklärung
  • Verwendungsnachweis

Kontakt: KfW-Servicenummer 0800 539 9001 (kostenfrei, Mo-Fr 9:00-17:00 Uhr)

Zum Antragsportal

Dokumente und Formulare

  • MerkblattHauptdokument6000004389_M_295_EE_Prozesswärme.pdfPDFÖffnen
  • Merkblatt6000000038_M_RGZS_Anlage_EKN.pdfPDFÖffnen
  • Merkblatt6000004390_M_295_Anlage_TMA_Modul2.pdfPDFÖffnen
  • Merkblatt6000004912_Infoblatt_295_CO2_Faktoren.pdfPDFÖffnen
  • Merkblatt6000004386_M_295_Anlage_TMA_Modul1.pdfPDFÖffnen
  • Merkblatt6000000065_M_Beihilfen.pdfPDFÖffnen
  • Merkblatt6000004391_M_295_Anlage_TMA_Modul3.pdfPDFÖffnen
  • Merkblatt6000004471_M_295_Anlage_TMA_Modul4.pdfPDFÖffnen
  • FAQ6000004512_Infoblatt_295_Liste_FAQ.pdfPDFÖffnen

Quellen (12)

  1. 1

    Quote klein

    „kleine Unternehmen: bis zu 60 % der förderfähigen Kosten“

    kfw.de geprüft am 27.10.2026

  2. 2

    Quote mittel

    „mittlere Unternehmen: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten“

    kfw.de geprüft am 27.10.2026

  3. 3

    Quote groß

    „große Unternehmen: bis zu 40 % der förderfähigen Kosten“

    kfw.de geprüft am 27.10.2026

  4. 4

    Projektvolumen min.

    „Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro pro Maßnahme betragen“

    Seite 4kfw.de geprüft am 27.10.2026

  5. 5

    Vorhabenbeginn

    „Beantragen Sie Ihren Förderkredit bei Ihrem Finanzierungspartner, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen“

    kfw.de geprüft am 27.10.2026

  6. 6

    Antragsberechtigte

    „In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren, Kommunale Unternehmen, Landesunternehmen, Freiberuflich Tätige, Gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind, mit einem Standort in Deutschland“

    kfw.de geprüft am 27.10.2026

  7. 7

    Voraussetzung

    „Mit der Umsetzung der Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt wird beziehungsweise wurde, darf erst nach der Kreditzusage der KfW begonnen werden.“

    Seite 18kfw.de geprüft am 03.11.2026

  8. 8

    Voraussetzung

    „gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)“

    Seite 4kfw.de geprüft am 03.11.2026

  9. 9

    Voraussetzung

    „Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage.“

    Seite 20kfw.de geprüft am 03.11.2026

  10. 10

    Voraussetzung

    „Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln des Bundes.“

    Seite 24kfw.de geprüft am 03.11.2026

  11. 11

    Voraussetzung

    „Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind:  In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,  Kommunale Unternehmen,  Landesunternehmen1,  Freiberuflich Tätige,  Co“

    Seite 2kfw.de geprüft am 03.11.2026

  12. 12

    Gefördert wird

    „Wir finanzieren Maßnahmen, welche die Energieeffizienz und Ressourceneffizienz erhöhen und damit zur Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen: Von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen“

    kfw.de geprüft am 27.10.2026

Prüfprotokoll

  • 27.10.2026 · Programm zuletzt geprüft
  • 03.11.2026 · 6 Angaben an der Quelle geprüft
  • 27.10.2026 · 8 Angaben an der Quelle geprüft