Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
KfW·Bundaktiv
Zuletzt geprüft am 27.10.2026 (vor 7 Tagen)
In drei Sätzen
Kredit bis 100 Mio.
Antragsberechtigt: In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren, kommunale Unternehmen, Landesunternehmen, freiberuflich Tätige sowie gemeinnützige Antragsteller, sofern wirtschaftlich tätig, mit einem Standort in Deutschland..
Tilgungszuschuss bis zu 60 % der förderfähigen Kosten (je nach Modul und Unternehmensgröße); Finanzierungsanteil: bis 100 % der förderfähigen Investitionskosten; Kredit bis 100 Mio. EUR pro Vorhaben.
Eckdaten
- Förderart
- Darlehen
- Quote
- klein: 60 %mittel: 50 %groß: 40 %
- Höchstbetrag
- 100.000.000 €
- Mindestvolumen
- 2.000 €
- Laufzeit
- Kreditlaufzeit: - bis 5 Jahre (1 tilgungsfreies Jahr) - bis 10 Jahre (2 tilgungsfreie Jahre) - bis 20 Jahre (3 tilgungsfreie Jahre) Zinsbindung bis 10 Jahre
- Frist / Stichtag
- laufend (Antrag vor Maßnahmenbeginn; Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel)
- Vergabe
- nicht angegeben
- Vorhabenbeginn
- vor Bewilligung schädlich
- Kooperation
- nicht angegeben
- Beihilferahmen
- AGVO
- Antragsstelle / Projektträger
- KfW
Wer bekommt es / wer nicht
Ja
- Antragsberechtigt: In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren, kommunale Unternehmen, Landesunternehmen, freiberuflich Tätige sowie gemeinnützige Antragsteller, sofern wirtschaftlich tätig, mit einem Standort in Deutschland.
- Größe: alle Mitarbeitende
- Region: bundesweit
- Antrag vor Maßnahmenbeginn (alternativ genehmigter Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn)
- gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)(beim Mandanten erfragen)
- Modul 4 Basisförderung: Energieeinsparungsbestätigung durch zertifizierten Experten
- Modul 4 Premiumförderung: Einsparkonzept
- Abruffrist 12 Monate nach Zusage
- Förderung unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, kein Rechtsanspruch.
- In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren, kommunale Unternehmen, Landesunternehmen, freiberuflich Tätige sowie gemeinnützige Antragsteller, sofern wirtschaftlich tätig, mit einem Standort in Deutschland.
- In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren, kommunale Unternehmen, Landesunternehmen, freiberuflich Tätige sowie gemeinnützige Antragsteller, sofern wirtschaftlich tätig, mit einem Standort in Deutschland.(beim Mandanten erfragen)
Nein
nicht angegeben
Was gefördert wird / was nicht
Ja
- Investitionen in effiziente Anlagen und Prozesse
- Austausch von Bestandsanlagen gegen hocheffiziente Aggregate
- Beschaffung und Errichtung folgender Wärmeerzeuger
- Kauf und die Installation von Systemen zum Monitoring und zur effizienten Regelung von Energie- und Materialströmen
- energie- und ressourcenorientierte Optimierung von Anlagen und Prozessen
- Erstellung eines Transformationsplans
- Maßnahmen zur Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
- Modul 1: Querschnittstechnologien (Elektromotoren, Pumpen, Ventilatoren, Drucklufterzeuger, Wärmeübertrager, thermische Isolierung, Frequenzumrichter)
- Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien (Solarkollektoren, Wärmepumpen, Geothermie, Biomasse-Feuerungsanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen)
- Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik, Energiemanagement-Software
- Modul 4: energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (Basis-/Premiumförderung, Dekarbonisierungsbonus)
- Modul 5: Transformationspläne
- Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
Nein
- Laufende Betriebskosten
- Demontage und Entsorgung von Altanlagen
- Eigenleistungen des geförderten Unternehmens
- bereits begonnene Maßnahmen
- Maßnahmen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung
- Treuhandkonstruktionen
- Vermögensübertragungen zwischen verbundenen Unternehmen, Gesellschaftern oder Ehegatten
- Finanzierung über Mietkauf, Leasing oder Sale-and-Lease-Back
- Vorhaben auf der KfW-Ausschlussliste
Antrag und Verfahren
1. Antrag vor Vorhabensbeginn beim Finanzierungspartner (Bank, Sparkasse, Genossenschaftsbank), nicht direkt bei der KfW (Hausbank-Prinzip) Für Modul 4 zusätzlich Energieeinsparungsbestätigung bzw. Einsparkonzept erforderlich.
Unterlagen
- Hauptmerkblatt (600 000 4389)
- Anlagen Modul 1-4 (600 000 4386/4390/4391/4471)
- Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)
- Bestätigung nach Durchführung (600 000 4392)
- De-minimis-Erklärung (600 000 0075)
- KMU-Selbsterklärung
- Verwendungsnachweis
Kontakt: KfW-Servicenummer 0800 539 9001 (kostenfrei, Mo-Fr 9:00-17:00 Uhr)
Zum AntragsportalDokumente und Formulare
- MerkblattHauptdokument6000004389_M_295_EE_Prozesswärme.pdfPDFÖffnen
- Merkblatt6000000038_M_RGZS_Anlage_EKN.pdfPDFÖffnen
- Merkblatt6000004390_M_295_Anlage_TMA_Modul2.pdfPDFÖffnen
- Merkblatt6000004912_Infoblatt_295_CO2_Faktoren.pdfPDFÖffnen
- Merkblatt6000004386_M_295_Anlage_TMA_Modul1.pdfPDFÖffnen
- Merkblatt6000000065_M_Beihilfen.pdfPDFÖffnen
- Merkblatt6000004391_M_295_Anlage_TMA_Modul3.pdfPDFÖffnen
- Merkblatt6000004471_M_295_Anlage_TMA_Modul4.pdfPDFÖffnen
- FAQ6000004512_Infoblatt_295_Liste_FAQ.pdfPDFÖffnen
Quellen (12)
- 1
- 2
Quote mittel
„mittlere Unternehmen: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten“
kfw.de geprüft am 27.10.2026
- 3
- 4
Projektvolumen min.
„Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro pro Maßnahme betragen“
Seite 4kfw.de geprüft am 27.10.2026
- 5
Vorhabenbeginn
„Beantragen Sie Ihren Förderkredit bei Ihrem Finanzierungspartner, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen“
kfw.de geprüft am 27.10.2026
- 6
Antragsberechtigte
„In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren, Kommunale Unternehmen, Landesunternehmen, Freiberuflich Tätige, Gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind, mit einem Standort in Deutschland“
kfw.de geprüft am 27.10.2026
- 7
Voraussetzung
„Mit der Umsetzung der Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt wird beziehungsweise wurde, darf erst nach der Kreditzusage der KfW begonnen werden.“
Seite 18kfw.de geprüft am 03.11.2026
- 8
- 9
- 10
Voraussetzung
„Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln des Bundes.“
Seite 24kfw.de geprüft am 03.11.2026
- 11
Voraussetzung
„Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind: In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, Kommunale Unternehmen, Landesunternehmen1, Freiberuflich Tätige, Co“
Seite 2kfw.de geprüft am 03.11.2026
- 12
Gefördert wird
„Wir finanzieren Maßnahmen, welche die Energieeffizienz und Ressourceneffizienz erhöhen und damit zur Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen: Von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen“
kfw.de geprüft am 27.10.2026
Prüfprotokoll
- 27.10.2026 · Programm zuletzt geprüft
- 03.11.2026 · 6 Angaben an der Quelle geprüft
- 27.10.2026 · 8 Angaben an der Quelle geprüft