KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)·Bundaktiv

Zuletzt geprüft am 27.10.2026 (vor 7 Tagen)

In drei Sätzen

Das BMFTR fördert risikoreiche FuE-Vorhaben von KMU zu Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung, einzeln oder im Verbund, als Zuschuss in der Regel für zwei Jahre.

Antragsberechtigt: KMU nach der KMU-Definition der Europäischen Kommission, als Einzelvorhaben oder im Verbund; erstantragstellende und bisher wenig forschungsaktive KMU ausdrücklich eingeschlossen, Im Rahmen von Verbundprojekten auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, Zum Zeitpunkt der Auszahlung Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. Einrichtung (Hochschule, Forschungseinrichtung) in Deutschland.

Anteilfinanzierung nach AGVO Art. 25: industrielle Forschung bis 50 %, experimentelle Entwicklung bis 25 % der beihilfefähigen Kosten; Aufschlag um 10 Prozentpunkte bei mittleren und um 20 Prozentpunkte bei kleinen Unternehmen (weitere Aufschläge z. B. für wirksame Zusammenarbeit), höchstens bis zu 80 %; Innovationsbeihilfen für KMU (Art. 28) bis 50 %. Hochschulen und Forschungseinrichtungen (nichtwirtschaftlich) individuell bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, Hochschulen zusätzlich Projektpauschale von 20 %.; Nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung, in der Regel für zwei Jahre; kein fester Mindest- oder Höchstbetrag in der Richtlinie. Bemessungsgrundlage für Unternehmen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die anteilig finanziert werden; eine angemessene Eigenbeteiligung wird vorausgesetzt. Bei Verbundprojekten muss mindestens die Hälfte der Fördermittel den beteiligten KMU zugutekommen..

Eckdaten

Förderart
Zuschuss
Quote
Anteilfinanzierung nach AGVO Art. 25: industrielle Forschung bis 50 %, experimentelle Entwicklung bis 25 % der beihilfefähigen Kosten; Aufschlag um 10 Prozentpunkte bei mittleren und um 20 Prozentpunkte bei kleinen Unternehmen (weitere Aufschläge z. B. für wirksame Zusammenarbeit), höchstens bis zu 80 %; Innovationsbeihilfen für KMU (Art. 28) bis 50 %. Hochschulen und Forschungseinrichtungen (nichtwirtschaftlich) individuell bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, Hochschulen zusätzlich Projektpauschale von 20 %.
Höchstbetrag
Nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung, in der Regel für zwei Jahre; kein fester Mindest- oder Höchstbetrag in der Richtlinie. Bemessungsgrundlage für Unternehmen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die anteilig finanziert werden; eine angemessene Eigenbeteiligung wird vorausgesetzt. Bei Verbundprojekten muss mindestens die Hälfte der Fördermittel den beteiligten KMU zugutekommen.
Mindestvolumen
nicht angegeben
Laufzeit
24
Frist / Stichtag
Projektskizzen können jederzeit beim Projektträger eingereicht werden (zweistufiges Verfahren, Skizzentool easy-Online); Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres. Die Laufzeit der Förderrichtlinie ist bis zum 30. Juni 2027 befristet.Datum: 15.04.2027
Vergabe
nicht angegeben
Vorhabenbeginn
nicht angegeben
Kooperation
möglich, nicht Pflicht
Beihilferahmen
AGVO
Antragsstelle / Projektträger
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Wer bekommt es / wer nicht

Ja

  • Antragsberechtigt: KMU nach der KMU-Definition der Europäischen Kommission, als Einzelvorhaben oder im Verbund; erstantragstellende und bisher wenig forschungsaktive KMU ausdrücklich eingeschlossen, Im Rahmen von Verbundprojekten auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, Zum Zeitpunkt der Auszahlung Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. Einrichtung (Hochschule, Forschungseinrichtung) in Deutschland
  • Größe: alle Mitarbeitende
  • Region: bundesweit
  • Das Vorhaben muss risikoreich und vorwettbewerblich sein.
  • Das Vorhaben ist technologieübergreifend und anwendungsbezogen.
  • Die Ergebnisse dürfen nur in Deutschland, dem EWR oder der Schweiz genutzt werden.
  • Im Verbund muss eine schriftliche Kooperationsvereinbarung getroffen werden.
  • Bei Verbundprojekten müssen mindestens 50 % der Fördermittel den beteiligten KMU zugutekommen.
  • Ein signifikanter Anteil der FuE-Leistung muss durch die beteiligten KMU erbracht werden.
  • Zum Zeitpunkt der Auszahlung Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. Einrichtung (Hochschule, Forschungseinrichtung) in Deutschland(beim Mandanten erfragen)

Nein

nicht angegeben

Was gefördert wird / was nicht

Ja

  • Technologien, Verfahren und Dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz
  • treibhausgasmindernde Technologien und Verfahren
  • klimarelevante Querschnittstechnologien
  • Dienstleistungen und Produkte zum Klimaschutz
  • Dienstleistungen und Produkte zur Anpassung an den Klimawandel
  • klimaschonende Dienstleistungen und Bewirtschaftungsverfahren für den ländlichen Raum
  • Personalkosten für Forscher, Techniker und sonstiges Personal
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung (wertminderungsanteilig)
  • Kosten für Auftragsforschung, Patente, Beratung und gleichwertige Dienstleistungen
  • Zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (Material, Bedarfsartikel)
  • CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen

Nein

nicht angegeben

Antrag und Verfahren

1. Stufe: Einreichung einer Projektskizze (max. 10 Seiten) beim DLR Projektträger. 2. Stufe: Nach positiver Bewertung Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags über easy-Online. Bewertungsstichtage: 15. April und 15. Oktober eines Jahres.

Verfahrensstufen: zweistufig

Unterlagen

  • Projektskizze (max. 10 Seiten)
  • Bei Verbund: Kooperationsvereinbarung
  • Förmlicher Förderantrag über easy-Online
  • Detaillierter Arbeits- und Ressourcenplan
  • Verwertungsplan

Kontakt: Beratungstelefon: 0800/2623009 (kostenfrei) E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de URL: https://www.foerderinfo.bund.de/ Fachliche Ansprechperson: Martin Backes DLR Projektträger Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit Heinrich-Konen-Straße 1 53227 Bonn Telefon: 02 28/38 21-25 58 E-Mail: martin.backes@dlr.

Zum Antragsportal

Dokumente und Formulare

  • RichtlinieHauptdokument2024-03-01-Bekanntmachung-KMU-innovativ.htmlHTMLÖffnen

Quellen (11)

  1. 1

    Kooperation

    „Die Fördermaßnahme verfolgt den Zweck, risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsprojekte von KMU als Einzelvorhaben oder im Verbund mit anderen KMU, Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften oder anderen gewerblichen Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, zu fördern“

    bmftr.bund.de geprüft am 27.10.2026

  2. 2

    Antragsberechtigte

    „Antragsberechtigt sind KMU. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt“

    bmftr.bund.de geprüft am 27.10.2026

  3. 3

    Voraussetzung

    „Gegenstand der Förderung sind risikoreiche vorwettbewerbliche und unternehmensgetriebene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind.“

    bmftr.bund.de geprüft am 03.11.2026

  4. 4

    Voraussetzung

    „Gegenstand der Förderung sind risikoreiche vorwettbewerbliche und unternehmensgetriebene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind.“

    bmftr.bund.de geprüft am 03.11.2026

  5. 5

    Voraussetzung

    „Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR 1 und der Schweiz genutzt werden.“

    bmftr.bund.de geprüft am 03.11.2026

  6. 6

    Voraussetzung

    „Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.“

    bmftr.bund.de geprüft am 03.11.2026

  7. 7

    Voraussetzung

    „Bei Verbundprojekten ist sicherzustellen, dass mindestens 50 % der Fördermittel den beteiligten KMU zugutekommen.“

    bmftr.bund.de geprüft am 03.11.2026

  8. 8

    Voraussetzung

    „Ein signifikanter Anteil der Forschungs- und Entwicklungsleistung muss durch die beteiligten KMU erbracht werden und der Nutzen des Vorhabens in erster Linie diesen zugutekommen.“

    bmftr.bund.de geprüft am 03.11.2026

  9. 9

    Voraussetzung

    „Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.“

    bmftr.bund.de geprüft am 03.11.2026

  10. 10

    Gefördert wird

    „Gefördert werden FuE-Vorhaben, die einen Beitrag zum Technologiefeld „Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung“ leisten. Im Fokus stehen: Technologien, Verfahren und Dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz, treibhausgasmindernde Technologien und Verfahren, klimarelevante Querschnittstechnologien, Dienstleistungen und Produkte z“

    bmftr.bund.de geprüft am 27.10.2026

  11. 11

    Verfahrensstufen

    „7.2 Zweistufiges Antragsverfahren Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.“

    bmftr.bund.de geprüft am 04.11.2026

Prüfprotokoll

  • 27.10.2026 · Programm zuletzt geprüft
  • 04.11.2026 · 1 Angabe an der Quelle geprüft
  • 03.11.2026 · 7 Angaben an der Quelle geprüft
  • 27.10.2026 · 4 Angaben an der Quelle geprüft