Förderung für Projekte zum Thema KMU-innovativ: Medizintechnik (Hightech Agenda)
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)·Bundaktiv
Zuletzt geprüft am 27.10.2026 (vor 7 Tagen)
In drei Sätzen
Zuschuss des Bundes für Forschungs- und Entwicklungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen in der Medizintechnik.
Antragsberechtigt: Unternehmen, die die EU-Definition für KMU erfüllen, Mittelständische Unternehmen mit bis zu 1 000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 100 Mio. Euro (einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen), Im Rahmen von Verbundprojekten: Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Klinikeinrichtungen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie andere Organisationen, die das Vorhaben plausibel unterstützen, Andere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nur auf eigene Kosten (ohne Förderung), Zum Zeitpunkt der Auszahlung Betriebsstätte oder Niederlassung bzw. Einrichtung in Deutschland.
Beihilfeintensität nach AGVO Artikel 25: 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung, 25 Prozent für experimentelle Entwicklung, 50 Prozent für Durchführbarkeitsstudien; Anhebung bis zu 80 Prozent möglich; Grundlagenforschung 100 Prozent. Hochschulen und Forschungseinrichtungen (nichtwirtschaftliche Vorhaben) individuell bis zu 100 Prozent, an Hochschulen und Universitätskliniken zusätzlich 20 Prozent Projektpauschale. De-minimis-Variante: Förderquote für kleine und Kleinstunternehmen bis zu 80 Prozent, für mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent.; Zuschuss als Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten nach den beihilferechtlichen Vorgaben (AGVO); eine Betragsgrenze je Vorhaben und ein Jahresbudget sind in der Richtlinie vom 19.01.2026 nicht genannt. De-minimis: Bis zu 300.000 Euro Förderung innerhalb von drei Jahren..
Eckdaten
- Förderart
- Zuschuss
- Quote
- klein: 80 %mittel: 70 %groß: nicht angegeben
- Höchstbetrag
- Zuschuss als Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten nach den beihilferechtlichen Vorgaben (AGVO); eine Betragsgrenze je Vorhaben und ein Jahresbudget sind in der Richtlinie vom 19.01.2026 nicht genannt. De-minimis: Bis zu 300.000 Euro Förderung innerhalb von drei Jahren.
- Mindestvolumen
- nicht angegeben
- Laufzeit
- nicht angegeben
- Frist / Stichtag
- Der 15. April und der 15. Oktober jeden JahresDatum: 15.04.2027
- Vergabe
- nicht angegeben
- Vorhabenbeginn
- nicht angegeben
- Kooperation
- Pflicht (mit Unternehmen/Partnern)
- Beihilferahmen
- AGVO, De-minimis
- Antragsstelle / Projektträger
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Wer bekommt es / wer nicht
Ja
- Antragsberechtigt: Unternehmen, die die EU-Definition für KMU erfüllen, Mittelständische Unternehmen mit bis zu 1 000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 100 Mio. Euro (einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen), Im Rahmen von Verbundprojekten: Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Klinikeinrichtungen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie andere Organisationen, die das Vorhaben plausibel unterstützen, Andere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nur auf eigene Kosten (ohne Förderung), Zum Zeitpunkt der Auszahlung Betriebsstätte oder Niederlassung bzw. Einrichtung in Deutschland
- Größe: 0–9, 10–49, 50–249, 250–500 Mitarbeitende
- Region: bundesweit
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Großunternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen(beim Mandanten erfragen)
- Projekte ohne Beteiligung von Unternehmen sind ausgeschlossen
- Der koordinierende Partner sollte ein KMU oder mittelständisches Unternehmen sein und als Hauptverwerter auftreten
- Schriftliche Vereinbarung der Zusammenarbeit der Partner
- Übereinkunft über bestimmte Kriterien des BMBF (gemäß Vordruck Nr. 0110)
- Nachvollziehbare Beschreibung der Markteinführung des Medizinprodukts
- Bei Einzelprojekt: KMU muss entsprechende Kompetenzen nachweisen
- Sicherstellung, dass keine indirekten Beihilfen an Unternehmen fließen
- Klinische Studien müssen von einer klinischen Einrichtung in Deutschland durchgeführt werden
- Daten klinischer Studien müssen veröffentlicht werden
- Klinische Studien müssen rechtliche und internationale Standards erfüllen und in öffentlich zugänglichen Datenbanken registriert werden
- Mittelständische Unternehmen mit bis zu 1 000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 100 Mio. Euro (einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen)(beim Mandanten erfragen)
- Andere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nur auf eigene Kosten (ohne Förderung)(beim Mandanten erfragen)
Nein
nicht angegeben
Was gefördert wird / was nicht
Ja
- risikoreiche, vorwettbewerbliche, industrielle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika oder digitale medizintechnischen Produkte
- präklinische In-vivo-, In-vitro- oder In-silico-Untersuchungen
- wissenschaftlich-klinische Studien für Medizinprodukte
- hochinnovative und technologie-intensive digitale gesundheitstechnische Lösungen
- Daten- und KI-Technologien
- Personalisierte und zielgruppengerechte Versorgung
- Personalkosten
- Materialkosten
Nein
nicht angegeben
Antrag und Verfahren
1. In der ersten Verfahrensstufe Projektskizze in deutscher Sprache in digitaler Form beim Projektträger einreichen. Stichtage sind der 15. April und der 15. Oktober. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, verspätete Skizzen könnten aber nicht mehr für den aktuellen Stichtag berücksichtigt werden. 2. In der zweiten Verfahrensstufe, bei positiver Begutachtung der Skizze, gesonderte Aufforderung zur Antragstellung.
Unterlagen
- Projektskizze (deutsch, digital)
- EU-KMU-Erklärung
- BMBF-Vordruck Nr. 0110
- Schriftliche Kooperationsvereinbarung
Kontakt: Projektträger Jülich (PtJ), Geschäftsbereich Nachhaltigkeit | KMUi-Medizintechnik@ptj.de
Zum AntragsportalDokumente und Formulare
Quellen (14)
- 1
Quote klein
„Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen können eine Anteilfinanzierung bis zu 80 Prozent, mittlere Unternehmen können eine Anteilfinanzierung bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten beantragen (Beihilfeintensität/Förderquote)“
bmftr.bund.de geprüft am 27.10.2026
- 2
Quote mittel
„Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen können eine Anteilfinanzierung bis zu 80 Prozent, mittlere Unternehmen können eine Anteilfinanzierung bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten beantragen (Beihilfeintensität/Förderquote)“
bmftr.bund.de geprüft am 27.10.2026
- 3
Kooperation
„Gefördert werden hierbei Vorhaben von KMU in Kooperation mit Forschungseinrichtungen, klinischen Partnern, Gesundheitseinrichtungen sowie anderen Organisationen, die das Vorhaben spezifisch unterstützen und zur Erforschung innovativer medizintechnischer Lösungen beitragen“
bmftr.bund.de geprüft am 28.10.2026
- 4
Antragsberechtigte
„Antragsberechtigte Unternehmen sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen … Im Rahmen von Verbundprojekten sind zudem Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Klinikeinrichtungen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie anderen Or“
bmftr.bund.de geprüft am 27.10.2026
- 5
Voraussetzung
„Verbundprojekte ohne Beteiligung der gewerblichen Wirtschaft sind von der Förderung ausgeschlossen.“
bmftr.bund.de geprüft am 03.11.2026
- 6
Voraussetzung
„Der koordinierende Partner soll ein Unternehmen (KMU beziehungsweise mittelständisches Unternehmen im Sinne dieser Förderrichtlinie) sein und ist in der Regel als Hauptverwerter darzustellen.“
bmftr.bund.de geprüft am 03.11.2026
- 7
Voraussetzung
„Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.“
bmftr.bund.de geprüft am 03.11.2026
- 8
Voraussetzung
„Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMFTR vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vergleiche BMFTR-Vordruck Nr. 0110).“
bmftr.bund.de geprüft am 03.11.2026
- 9
Voraussetzung
„ausnahmsweise als Einzelprojekte von KMU durchzuführen. Das KMU muss hierfür insbesondere seine Entwicklungs-, Produktions- und Fachkompetenz im adressierten Themenfeld darlegen sowie den gesicherten Zugang zu Klinik, Pflege und Gesundheitsversorgung nachvollziehbar belegen.“
bmftr.bund.de geprüft am 03.11.2026
- 10
Voraussetzung
„Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen.“
bmftr.bund.de geprüft am 03.11.2026
- 11
Voraussetzung
„Im Hinblick auf die Förderung klinischer Studien sind die rechtlichen Vorgaben sowie die durch internationale Standards (unter anderem Deklaration von Helsinki) vorgegebenen Maßstäbe zugrunde zu legen.“
bmftr.bund.de geprüft am 03.11.2026
- 12
Voraussetzung
„Mittelständische Unternehmen (nationale Vorgabe), wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen (Auslegung analog Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 Anhang I Artikel 3) zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1 000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten.“
bmftr.bund.de geprüft am 03.11.2026
- 13
Voraussetzung
„Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht die in Buchstaben a und b genannten Kriterien erfüllen, können sich auf eigene Kosten am Vorhaben beteiligen.“
bmftr.bund.de geprüft am 03.11.2026
- 14
Gefördert wird
„Gegenstand der Förderung sind risikoreiche, vorwettbewerbliche, industrielle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind“
bmftr.bund.de geprüft am 27.10.2026
Prüfprotokoll
- 27.10.2026 · Programm zuletzt geprüft
- 03.11.2026 · 9 Angaben an der Quelle geprüft
- 28.10.2026 · 1 Angabe an der Quelle geprüft
- 27.10.2026 · 5 Angaben an der Quelle geprüft