KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)·Bundaktiv

Zuletzt geprüft am 20.10.2026 (vor 14 Tagen)

In drei Sätzen

Das BMBF unterstützt KMU und mittelständische Unternehmen bei industriellen Forschungs- und vorwettbewerblichen Entwicklungsvorhaben in Photonik und Quantentechnologien.

Antragsberechtigt: KMU im Sinne der EU-Definition (bis 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio. EUR Umsatz oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme), Mittelständische Unternehmen bis 1.000 Mitarbeitern und max. 100 Mio. EUR Umsatz, nicht überwiegend im Besitz von Großunternehmen (Beteiligung bis zu 50%), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (nur im Verbund mit Unternehmen), Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen (nur im Verbund, wenn Nutzen erstlich KMU zugutekommt).

Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten. Für Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen: bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. KMU-Bonus unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hochschulen erhalten zusätzlich 20% Projektpauschale.; Zuschuss ohne festen Programmhöchstbetrag; die AGVO begrenzt die Beihilfen auf 55 Mio. Euro (Grundlagenforschung), 35 Mio. Euro (industrielle Forschung) bzw. 25 Mio. Euro (experimentelle Entwicklung) pro Unternehmen und Vorhaben..

Eckdaten

Förderart
Zuschuss
Quote
Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten. Für Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen: bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. KMU-Bonus unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hochschulen erhalten zusätzlich 20% Projektpauschale.
Höchstbetrag
Zuschuss ohne festen Programmhöchstbetrag; die AGVO begrenzt die Beihilfen auf 55 Mio. Euro (Grundlagenforschung), 35 Mio. Euro (industrielle Forschung) bzw. 25 Mio. Euro (experimentelle Entwicklung) pro Unternehmen und Vorhaben.
Mindestvolumen
nicht angegeben
Laufzeit
Bis zu 3 Jahre
Frist / Stichtag
Projektskizzen zu den Stichtagen 15. April und 15. Oktober jedes Jahres (keine Ausschlussfrist; verspätete Skizzen ggf. zum nächsten Stichtag); Gesamtlaufzeit der Maßnahme bis 31.12.2028.Datum: 15.04.2027
Vergabe
nicht angegeben
Vorhabenbeginn
nicht angegeben
Kooperation
möglich, nicht Pflicht
Beihilferahmen
AGVO
Antragsstelle / Projektträger
dlr-projekttraeger (Projektträger)

Wer bekommt es / wer nicht

Ja

  • Antragsberechtigt: KMU im Sinne der EU-Definition (bis 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio. EUR Umsatz oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme), Mittelständische Unternehmen bis 1.000 Mitarbeitern und max. 100 Mio. EUR Umsatz, nicht überwiegend im Besitz von Großunternehmen (Beteiligung bis zu 50%), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (nur im Verbund mit Unternehmen), Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen (nur im Verbund, wenn Nutzen erstlich KMU zugutekommt)
  • Größe: alle Mitarbeitende
  • Region: bundesweit
  • Vorhaben muss ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko aufweisen
  • Vorhaben muss in Deutschland durchgeführt werden
  • Ergebnisse dürfen nur in Deutschland, dem EWR oder der Schweiz genutzt werden
  • Bei Verbundprojekten: schriftliche Kooperationsvereinbarung erforderlich
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung
  • Antragsteller muss prüfen, ob EU-Förderung (z.B. EUREKA) möglich ist
  • Mindestens die Hälfte der beantragten Fördermittel muss KMU zugutekommen
  • KMU im Sinne der EU-Definition (bis 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio. EUR Umsatz oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme)(beim Mandanten erfragen)
  • Mittelständische Unternehmen bis 1.000 Mitarbeitern und max. 100 Mio. EUR Umsatz, nicht überwiegend im Besitz von Großunternehmen (Beteiligung bis zu 50%)(beim Mandanten erfragen)
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (nur im Verbund mit Unternehmen)
  • Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen (nur im Verbund, wenn Nutzen erstlich KMU zugutekommt)(beim Mandanten erfragen)
  • Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen (nur im Verbund, wenn Nutzen erstlich KMU zugutekommt)

Nein

nicht angegeben

Was gefördert wird / was nicht

Ja

  • innovative Forschungsprojekte
  • Personalkosten (Forscher, Techniker, sonstiges Personal)
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung (anteilig nach Nutzungsdauer)
  • Kosten für Auftragsforschung, Wissen, Patente (Arm's-length-Prinzip)
  • Zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (Material, Bedarfsartikel)

Nein

nicht angegeben

Antrag und Verfahren

1. Schritt: Einreichung einer Projektskizze über das Online-Skizzentool auf www.kmu-innovativ.de (jederzeit möglich; Bewertungsstichtage: 15. April und 15. Oktober). 2. Schritt: Bei positiver Bewertung Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags über easy-Online.

Unterlagen

  • Projektskizze (max. 10 DIN-A4-Seiten) mit Gliederung: Thema, Stand der Technik, Risiko, Marktpotenzial, Kurzdarstellung der Antragsteller, Arbeitsplan, Finanzierungsplan, Verwertungsplan
  • Förmlicher Förderantrag über easy-Online mit Angaben nach Artikel 6 Abs. 2 AGVO
  • Bei Verbünden: schriftliche Kooperationsvereinbarung

Kontakt: VDI Technologiezentrum GmbH | Projektträger Quantentechnologien; Photonik | VDI-Platz 1, 40468 Düsseldorf | vditz@vdi.de | +49 211 6214-401

Zum Antragsportal

Dokumente und Formulare

  • AufrufHauptdokument24_2_KMU-innovativ-Photonik-Quantentechnologien-26072018.pdfPDFÖffnen
  • Richtlinie24_1_Aenderung_Verschiedene_Bundesanzeiger_07.12.2023.pdfPDFÖffnen

Quellen (14)

  1. 1

    Kooperation

    „Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt“

    Seite 2quantensysteme.info geprüft am 28.10.2026

  2. 2

    Projektträger

    „Wichtige Neuerung: Kontakt ab 01.10.2026 beim DLR Projektträger:“

    quantensysteme.info geprüft am 03.11.2026

  3. 3

    Antragsberechtigte

    „Antragsberechtigt sind KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission … Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt“

    Seite 2quantensysteme.info geprüft am 27.10.2026

  4. 4

    Voraussetzung

    „Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle vorwettbewerbliche FuE-Vorhaben, die technologieüber- greifend und anwendungsbezogen sind.“

    Seite 1quantensysteme.info geprüft am 03.11.2026

  5. 5

    Voraussetzung

    „Bewilligte Vorhaben sind in Deutschland durchzuführen; die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.“

    Seite 2quantensysteme.info geprüft am 03.11.2026

  6. 6

    Voraussetzung

    „Bewilligte Vorhaben sind in Deutschland durchzuführen; die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.“

    Seite 2quantensysteme.info geprüft am 03.11.2026

  7. 7

    Voraussetzung

    „Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.“

    Seite 3quantensysteme.info geprüft am 03.11.2026

  8. 8

    Voraussetzung

    „Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Nieder- lassung in Deutschland verlangt.“

    Seite 2quantensysteme.info geprüft am 03.11.2026

  9. 9

    Voraussetzung

    „Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU- Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist.“

    Seite 3quantensysteme.info geprüft am 03.11.2026

  10. 10

    Voraussetzung

    „Es wird erwartet, dass mindestens die Hälfte der beantragten Fördermittel (inkl. gegebenenfalls zu gewährender Boni für KMU und Projektpauschalen für Hochschulen) den beteiligten KMUs zugutekommt.“

    Seite 3quantensysteme.info geprüft am 03.11.2026

  11. 11

    Voraussetzung

    „Darüber hinaus sind mittelständische Unternehmen bis zu einer Größe von 1 000 Mitarbeitern oder einem Umsatz von 100 Mio. Euro, die nicht überwiegend im Besitz von Großunternehmen sind (Beteiligung bis zu 50 %), antragsberech- tigt.“

    Seite 2quantensysteme.info geprüft am 03.11.2026

  12. 12

    Voraussetzung

    „Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unterneh- men, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt.“

    Seite 2quantensysteme.info geprüft am 03.11.2026

  13. 13

    Voraussetzung

    „Grundsätzlich ist auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU und/oder Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen, die nicht die KMU- bzw. Mittelstandskriterien erfüllen, möglich. Es muss jedoch der Nutzen des Vorhabens in erster Linie den beteiligten KMU (Hersteller/Anwender) zugutekommen.“

    Seite 2quantensysteme.info geprüft am 03.11.2026

  14. 14

    Gefördert wird

    „Das BMFTR unterstützt mit der Fördermaßnahme industrielle vorwettbewerbliche … Zuwendungen des BMFTR sollen innovative Forschungsprojekte unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten“

    foerderdatenbank.de geprüft am 27.10.2026

Prüfprotokoll

  • 20.10.2026 · Programm zuletzt geprüft
  • 03.11.2026 · 13 Angaben an der Quelle geprüft
  • 28.10.2026 · 2 Angaben an der Quelle geprüft
  • 27.10.2026 · 2 Angaben an der Quelle geprüft