Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der maritimen Wirtschaft – Maritimes Forschungsprogramm
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)·Bundaktiv
Zuletzt geprüft am 27.10.2026 (vor 7 Tagen)
In drei Sätzen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte bis hin zur Demonstration für die maritime Branche am Standort Deutschland.
Antragsberechtigt: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Einrichtungen der Kommunen, Länder und des Bundes, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen, Grundfinanzierte Forschungseinrichtungen: nur unter bestimmten Voraussetzungen projektbezogener Zusatzaufwand förderfähig.
Anteil der förderfähigen Kosten: industrielle Forschung – kleine Unternehmen 80 %, mittlere 75 %, große 65 %; experimentelle Entwicklung – kleine 60 %, mittlere 50 %, große 40 %; Hochschulen/Forschungseinrichtungen bis 100 %.; Kein absoluter EUR-Betrag genannt; die Förderhöhe wird als Anteil der förderfähigen Kosten definiert. Für industrielle Forschung: kleine Unternehmen bis 80 %, mittlere bis 75 %, große bis 65 %. Für experimentelle Entwicklung: kleine bis 60 %, mittlere bis 50 %, große bis 40 %. Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis 100 %..
Eckdaten
- Förderart
- Zuschuss
- Quote
- Anteil der förderfähigen Kosten: industrielle Forschung – kleine Unternehmen 80 %, mittlere 75 %, große 65 %; experimentelle Entwicklung – kleine 60 %, mittlere 50 %, große 40 %; Hochschulen/Forschungseinrichtungen bis 100 %.
- Höchstbetrag
- Kein absoluter EUR-Betrag genannt; die Förderhöhe wird als Anteil der förderfähigen Kosten definiert. Für industrielle Forschung: kleine Unternehmen bis 80 %, mittlere bis 75 %, große bis 65 %. Für experimentelle Entwicklung: kleine bis 60 %, mittlere bis 50 %, große bis 40 %. Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis 100 %.
- Mindestvolumen
- nicht angegeben
- Laufzeit
- Im Regelfall nicht mehr als 3 Jahre, Ausnahmen möglich.
- Frist / Stichtag
- laufend
- Vergabe
- nicht angegeben
- Vorhabenbeginn
- nicht angegeben
- Kooperation
- möglich, nicht Pflicht
- Beihilferahmen
- AGVO
- Antragsstelle / Projektträger
- ptj (Antragsstelle)
Wer bekommt es / wer nicht
Ja
- Antragsberechtigt: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Einrichtungen der Kommunen, Länder und des Bundes, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen, Grundfinanzierte Forschungseinrichtungen: nur unter bestimmten Voraussetzungen projektbezogener Zusatzaufwand förderfähig
- Größe: alle Mitarbeitende
- Region: bundesweit
- Verwertungsplan muss bei Antragstellung vorliegen und jährlich fortgeschrieben werden
- Projekt darf noch nicht begonnen haben
- Verwertungsplan muss bei Antragstellung vorliegen
- Verwertungsplan muss jährlich fortgeschrieben werden
- Erstnutzung der Ergebnisse nur in Deutschland, EWR oder Schweiz
- Vorhaben erfüllt die Voraussetzungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) für FuEuI
- Antragsteller muss über notwendige fachliche Qualifikation, ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten und technische Grundausstattung verfügen(beim Mandanten erfragen)
- Bei industriegeführten Verbundprojekten: Beteiligung von Partnern aus gewerblicher Wirtschaft und/oder Forschung
- Schriftliche Kooperationsvereinbarung nach Bewilligung
- Prüfung, ob ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist; Ergebnis im Antrag angeben
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland(beim Mandanten erfragen)
- Grundfinanzierte Forschungseinrichtungen: nur unter bestimmten Voraussetzungen projektbezogener Zusatzaufwand förderfähig(beim Mandanten erfragen)
Nein
nicht angegeben
Was gefördert wird / was nicht
Ja
- Forschung, Entwicklung und Innovation
- Investitionen für Demonstratoren
- förderfähige Kosten nach AGVO
Nein
nicht angegeben
Antrag und Verfahren
1. Stufe: Einreichung einer Projektskizze beim Projektträger Jülich (PtJ) über easy-Online. 2. Stufe: Nach positiver Bewertung der Skizze formellen Förderantrag über easy-Online einreichen.
Unterlagen
- Projektskizze
- Förderantrag (nach Aufforderung)
- Verwertungsplan
- Kooperationsvereinbarung (nach Bewilligung)
- Nachweis der EU-Fördermöglichkeitsprüfung
Kontakt: Projektträger Jülich (PtJ) | Dr. Frank Hennig | f.hennig@ptj.de | +49 30 20199-3506
Zum AntragsportalDokumente und Formulare
Dokumente: Programmseite des Gebers (ptj.de)
Quellen (4)
- 1
Kooperation
„Verbundprojekte jedoch auch für Einzelvorhaben aus dem Bereich Forschung, Entwicklung und“
ptj.de geprüft am 27.10.2026
- 2
Antragsstelle
„rechtskräftig unterschrieben per Post beim Projektträger Jülich, Geschäftsbereich „Marine und maritime Forschung, Geowissenschaften und Schifffahrt“ (MGS 3/4) eingereicht werden.“
ptj.de geprüft am 03.11.2026
- 3
Antragsberechtigte
„Antragsteller auf Kostenbasis (gewerbliche Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen, bei denen Anträge auf Kostenbasis zugelassen werden)“
ptj.de geprüft am 27.10.2026
- 4
Gefördert wird
„Im Rahmen der Förderrichtlinie Maritimes Forschungsprogramm können vorrangig Anträge für Verbundprojekte jedoch auch für Einzelvorhaben aus dem Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation gestellt werden. Investitionen für Demonstratoren können darüber hinaus in Zusammenhang mit einem FuE-Projekt mit einem einmaligen Zuschuss gefördert werden, so“
ptj.de geprüft am 27.10.2026
Prüfprotokoll
- 27.10.2026 · Programm zuletzt geprüft
- 03.11.2026 · 1 Angabe an der Quelle geprüft
- 27.10.2026 · 4 Angaben an der Quelle geprüft