Förderung im Rahmen der Initiative „Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit“

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)·Bundaktiv

Zuletzt geprüft am 16.10.2026 (vor 18 Tagen)

In drei Sätzen

BMWE fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu echtzeitfähigen maritimen Sicherheitssystemen.

Antragsberechtigt: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich KMU und Start-ups) mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Einrichtungen der Kommunen, Länder und des Bundes, Hochschulen, Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gemeinnützige Organisationen, Forschungseinrichtungen mit Grundfinanzierung von Bund und/oder Ländern (nur unter bestimmten Voraussetzungen).

Bei nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten: Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 % der Ausgaben; Helmholtz-/Fraunhofer-Einrichtungen bis zu 100 % (i.d.R. 80 %) der Kosten. Bei wirtschaftlicher Tätigkeit (Unternehmen): nach AGVO-Kategorie und Unternehmensgröße (siehe amountText).; Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: industrielle Forschung – kleine Unternehmen bis zu 80 %, mittlere Unternehmen bis zu 75 %, große Unternehmen bis zu 65 % der förderfähigen Kosten; experimentelle Entwicklung – kleine Unternehmen bis zu 60 %, mittlere Unternehmen bis zu 50 %, große Unternehmen bis zu 40 % der förderfähigen Kosten. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (nichtwirtschaftliche Tätigkeiten) bis zu 100 % der projektbezogenen Ausgaben. Mitglieder der Helmholtz-Gemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und andere Forschungseinrichtungen (nichtwirtschaftliche Tätigkeiten) bis zu 100 % (in der Regel 80 %) der projektbezogenen Kosten..

Eckdaten

Förderart
Zuschuss
Quote
klein: 80 %mittel: 75 %groß: 65 %
Höchstbetrag
Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: industrielle Forschung – kleine Unternehmen bis zu 80 %, mittlere Unternehmen bis zu 75 %, große Unternehmen bis zu 65 % der förderfähigen Kosten; experimentelle Entwicklung – kleine Unternehmen bis zu 60 %, mittlere Unternehmen bis zu 50 %, große Unternehmen bis zu 40 % der förderfähigen Kosten. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (nichtwirtschaftliche Tätigkeiten) bis zu 100 % der projektbezogenen Ausgaben. Mitglieder der Helmholtz-Gemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und andere Forschungseinrichtungen (nichtwirtschaftliche Tätigkeiten) bis zu 100 % (in der Regel 80 %) der projektbezogenen Kosten.
Mindestvolumen
nicht angegeben
Laufzeit
Die Laufzeit der Projekte soll im Regelfall drei Jahre nicht überschreiten. Ausnahmeregelungen möglich.
Frist / Stichtag
Projektskizzen können ohne feste Abgabefristen jederzeit eingereicht werden; die Förderrichtlinie ist bis zum 30. Juni 2027 befristet (Verlängerung höchstens bis 31. Dezember 2028).
Vergabe
nicht angegeben
Vorhabenbeginn
vor Bewilligung schädlich
Kooperation
nicht angegeben
Beihilferahmen
AGVO
Antragsstelle / Projektträger
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Wer bekommt es / wer nicht

Ja

  • Antragsberechtigt: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich KMU und Start-ups) mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Einrichtungen der Kommunen, Länder und des Bundes, Hochschulen, Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gemeinnützige Organisationen, Forschungseinrichtungen mit Grundfinanzierung von Bund und/oder Ländern (nur unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Größe: alle Mitarbeitende
  • Region: bundesweit
  • Das Vorhaben erfüllt die Voraussetzungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) für FuEuI-Beihilfen.
  • Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation.(beim Mandanten erfragen)
  • Sie verfügen über ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten.(beim Mandanten erfragen)
  • Sie verfügen über die technische Grundausstattung zur Durchführung des Projekts.
  • Bei industriegeführten Verbundprojekten: Partner aus gewerblicher Wirtschaft und/oder Forschung beteiligt.
  • Schriftliche Kooperationsvereinbarung (nach Bewilligung).
  • Prüfung einer ausschließlichen oder ergänzenden Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm empfohlen.
  • Nicht antragsberechtigt: keine Angabe.(beim Mandanten erfragen)
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich KMU und Start-ups) mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland(beim Mandanten erfragen)
  • Forschungseinrichtungen mit Grundfinanzierung von Bund und/oder Ländern (nur unter bestimmten Voraussetzungen)(beim Mandanten erfragen)

Nein

nicht angegeben

Was gefördert wird / was nicht

Ja

  • Projekte aus dem Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation
  • Einzelprojekte sowie Verbundprojekte aus Unternehmen und Hochschulen beziehungsweise Forschungseinrichtungen
  • Innovationscluster
  • Systeme und Plattformen zur Fernerkundung
  • Multisensorielle Datenfusion und integrierte Lagebilderstellung
  • Dienstbasierte Assistenzsysteme und integrierte Verkehrs- und Transportleitung
  • Online-Zustandsüberwachung bei Schiffen und maritimen Strukturen zur Fernwartung und Intervention
  • Förderfähige projektbezogene Kosten/Ausgaben in den Kategorien industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung

Nein

nicht angegeben

Antrag und Verfahren

1. Einreichung einer Projektskizze beim Projektträger Jülich (PtJ) über das elektronische Antragssystem easy-Online. 2. Nach grundsätzlich positiver Bewertung der Projektskizze: Einreichung des formellen Förderantrags beim Projektträger Jülich (PtJ) über easy-Online.

Kontakt: Projektträger Jülich (PtJ) | Elke Proß, Marine und Maritime Forschung, Geowissenschaften und Schifffahrt (MGS) | E-Mail: e.pross@ptj.de | Telefon: +49 30 20199-507

Zum Antragsportal

Dokumente und Formulare

Dokumente: Programmseite des Gebers (foerderdatenbank.de)

Quellen (6)

  1. 1

    Quote klein

    „für industrielle Forschung bis zu 80 % für kleine Unternehmen, bis zu 75 % für mittlere Unternehmen sowie bis zu 65 % für große Unternehmen und – für Experimentelle Entwicklung bis zu 60 % für kleine Unternehmen, bis zu 50 % für mittlere Unternehmen sowie bis zu 40 % für große Unternehmen“

    foerderdatenbank.de geprüft am 27.10.2026

  2. 2

    Quote mittel

    „für industrielle Forschung bis zu 80 % für kleine Unternehmen, bis zu 75 % für mittlere Unternehmen sowie bis zu 65 % für große Unternehmen und – für Experimentelle Entwicklung bis zu 60 % für kleine Unternehmen, bis zu 50 % für mittlere Unternehmen sowie bis zu 40 % für große Unternehmen“

    foerderdatenbank.de geprüft am 27.10.2026

  3. 3

    Quote groß

    „für industrielle Forschung bis zu 80 % für kleine Unternehmen, bis zu 75 % für mittlere Unternehmen sowie bis zu 65 % für große Unternehmen und – für Experimentelle Entwicklung bis zu 60 % für kleine Unternehmen, bis zu 50 % für mittlere Unternehmen sowie bis zu 40 % für große Unternehmen“

    foerderdatenbank.de geprüft am 27.10.2026

  4. 4

    Vorhabenbeginn

    „Die Projekte dürfen noch nicht begonnen haben“

    foerderdatenbank.de geprüft am 27.10.2026

  5. 5

    Antragsberechtigte

    „Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Anträge von kleinen und mittleren Unternehmen2 (KMU) sowie Start-ups sind ausdrücklich erwünscht. Antragsberechtigt sind auch Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie des Bundes, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinr“

    foerderdatenbank.de geprüft am 27.10.2026

  6. 6

    Gefördert wird

    „Gegenstand der Förderung sind Projekte aus dem Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation nach den Artikeln 25, 26, 27, 28 und 29 AGVO, die sich durch ein hohes wissenschaftliches und technisches Risiko auszeichnen und einen Beitrag zu den in der vorliegenden Förderrichtlinie definierten Forschungsschwerpunkten leisten. Förderfähig sind Einzelpr“

    foerderdatenbank.de geprüft am 27.10.2026

Prüfprotokoll

  • 16.10.2026 · Programm zuletzt geprüft
  • 27.10.2026 · 7 Angaben an der Quelle geprüft