Förderung im Rahmen von Mittelstand Innovativ & Digital (MID) im Teilprogramm MID-Digitale Prozesse

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)·Landaktiv

Zuletzt geprüft am 31.10.2026 (vor 3 Tagen)

In drei Sätzen

Zuschuss für Kleinstunternehmen und KMU in Nordrhein-Westfalen für externe Beratung zur Digitalisierung interner Prozesse: höchstens 500 Euro je Tagewerk über maximal 30 Beratungstage, höchstens 15.

Antragsberechtigt: Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Keine Prozentangabe; Festbetrag je Beratungstag, in einer Summe ausgezahlt; Höchstens 500 Euro pro Tagewerk über maximal 30 Beratungstage; Förderhöhe maximal 15.000 Euro.

Eckdaten

Förderart
Zuschuss
Quote
Keine Prozentangabe; Festbetrag je Beratungstag, in einer Summe ausgezahlt
Höchstbetrag
15.000 €
Mindestvolumen
nicht angegeben
Laufzeit
nicht angegeben
Frist / Stichtag
Förderaufruf 2026 vorzeitig geschlossen: maximale Zahl an Anträgen erreicht, Antragsportal zu (ursprünglich Einreichfrist bis 01.12.2026). Stand 31.10.2026.Datum: 01.12.2026
Vergabe
nach Eingang (Windhund)
Vorhabenbeginn
vor Bewilligung schädlich
Kooperation
nicht angegeben
Beihilferahmen
De-minimis
Antragsstelle / Projektträger
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Wer bekommt es / wer nicht

Ja

  • Antragsberechtigt: Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
  • Größe: 10–49, 50–249, 0–9 Mitarbeitende
  • Region: Nordrhein-Westfalen
  • Gültiges Angebot eines auftragnehmenden Unternehmens mit Sitz in der EU; keine Zertifizierung nötig, keine Unteraufträge
  • Gültiges Angebot eines auftragnehmenden Unternehmens
  • auftragnehmendes Unternehmen mit Sitz in der EU(beim Mandanten erfragen)
  • keine Zertifizierung nötig
  • keine Unteraufträge
  • Auftragnehmendes und auftraggebendes Unternehmen dürfen im selben Teilprogramm nicht dieselben sein (Sperrfrist 2 Jahre nach dem letzten Förderfall)(beim Mandanten erfragen)
  • Eigenanteil muss selbst oder durch Dritte aufgebracht werden
  • Maßnahme darf noch nicht begonnen sein
  • Das Teilprogramm kann von einem Unternehmen in 2 Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden(beim Mandanten erfragen)
  • Keine weiteren öffentlichen Zuschüsse des Landes, des Bundes oder der EU für dieselbe Maßnahme(beim Mandanten erfragen)
  • De-minimis-Beihilfe(beim Mandanten erfragen)
  • Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU
  • Sitz in Nordrhein-Westfalen

Nein

nicht angegeben

Was gefördert wird / was nicht

Ja

  • externe Beratungsleistungen zur Analyse und Optimierung interner Geschäfts- und Produktionsprozesse
  • IST-Analyse
  • SOLL-Konzeption
  • Software-Auswahl
  • Implementierungsbegleitung
  • IST-Analyse: Aufnahme und Dokumentation bestehender Prozessabläufe
  • SOLL-Konzeption: Erarbeitung von optimierten digitalen Arbeitsabläufen
  • Software-Auswahl: Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Systeme
  • Implementierungsbegleitung: fachliche Beratung während der Einführungsphase der Software

Nein

  • Anschaffungskosten für Software, Hardware sowie Lizenzen
  • Reine Standard-IT-Installationen ohne prozessberatenden Charakter
  • Schulungs- und Trainingsleistungen ohne Bezug zur Prozessoptimierung
  • Maßnahmen zur ausschließlichen Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, etwa Zeiterfassung, E-Rechnung oder Kassenlösungen
  • Reise- und Unterbringungskosten des auftragnehmenden Unternehmens
  • Einsatz eigener Entwicklungskapazitäten des antragstellenden Unternehmens

Antrag und Verfahren

1. Ein gültiges Angebot eines auftragnehmenden Beratungsunternehmens einholen. 2. Den Antrag digital über das Kundenportal der NRW.BANK stellen, ausschließlich innerhalb des Förderaufrufs (Start der Antragstellung am 19.10.2026 um 10:00 Uhr). 3. Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen (Windhundprinzip); angestrebt wird eine Bewilligung innerhalb von 6 Wochen. 4. Die Zuwendung wird als Festbetrag in einer Summe ausgezahlt, sobald der Zuwendungsbescheid bestandskräftig ist.

Kontakt: NRW.BANK Service-Center, beratung@nrwbank.de

Zum Antragsportal

Dokumente und Formulare

  • RichtlinieHauptdokumentmb-nrw-2026-nr-211.pdfPDFÖffnen
  • FAQ10106_09-26_FAQs_MID-Digitale Prozesse.pdfPDFÖffnen

Quellen (17)

  1. 1

    Frist

    „Die maximale Anzahl an Anträgen ist erreicht, das Antragsportal ist daher geschlossen. Eine Antragstellung zum Förderaufruf für 2026 ist leider nicht mehr möglich.“

    nrwbank.de geprüft am 31.10.2026

  2. 2

    Vergabe

    „Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen.“

    recht.nrw.de geprüft am 04.11.2026

  3. 3

    Vorhabenbeginn

    „Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Die Maßnahme gilt als begonnen, wenn bereits ein rechtsverbindlicher Auftrag zur Erbringung einer projektbezogenen Dienstleistung erteilt wurde“

    Seite 5recht.nrw.de geprüft am 27.10.2026

  4. 4

    Antragsberechtigte

    „Gefördert werden Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen“

    foerderdatenbank.de geprüft am 27.10.2026

  5. 5

    Größendefinition

    „Gefördert werden Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen“

    foerderdatenbank.de geprüft am 02.11.2026

  6. 6

    Voraussetzung

    „Dem Antrag ist ein aktuelles und zum Zeitpunkt der Antragstellung gültiges Angebot des auftragnehmenden Beratungsunternehmens über mindestens zehn geplante Tagewerke bei- zufügen.“

    Seite 8recht.nrw.de geprüft am 03.11.2026

  7. 7

    Voraussetzung

    „Das auftragneh- mende Unternehmen muss seinen Sitz in der Europäischen Union haben.“

    Seite 4recht.nrw.de geprüft am 03.11.2026

  8. 8

    Voraussetzung

    „Eine Zertifizierung des auftragnehmenden Unternehmen ist nicht erforderlich.“

    Seite 4recht.nrw.de geprüft am 03.11.2026

  9. 9

    Voraussetzung

    „Die Vergabe von Unteraufträgen durch das auftragnehmende Unternehmen im Rahmen der Leis- tungserbringung ist nicht zulässig.“

    Seite 4recht.nrw.de geprüft am 03.11.2026

  10. 10

    Voraussetzung

    „Das auftragnehmende Unternehmen kann nicht gleichzeitig auftraggebendes Unternehmen in demselben Teilprogramm sein und umgekehrt. Dies gilt nicht, wenn der letzte Förderfall als auf- tragnehmendes beziehungsweise auftraggebendes Unternehmen mehr als zwei Jahre zurück- liegt.“

    Seite 4recht.nrw.de geprüft am 03.11.2026

  11. 11

    Voraussetzung

    „Das antragstellende Unternehmen muss in der Lage sein, den nicht geförderten, für die Projekt- durchführung aber notwendigen Eigenanteil selbst oder durch Dritte aufzubringen.“

    Seite 5recht.nrw.de geprüft am 03.11.2026

  12. 12

    Voraussetzung

    „Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Die Maßnahme gilt als be- gonnen, wenn bereits ein rechtsverbindlicher Auftrag zur Erbringung einer projektbezogenen Dienstleistung erteilt wurde.“

    Seite 5recht.nrw.de geprüft am 03.11.2026

  13. 13

    Voraussetzung

    „In einem Zeitraum von zwei Jahren kann das Teilprogramm von einem Unternehmen nur einmal in Anspruch genommen werden.“

    Seite 5recht.nrw.de geprüft am 03.11.2026

  14. 14

    Voraussetzung

    „Für die beantragte Maßnahme dürfen keine weiteren öffentli- chen Zuschüsse aus Mitteln des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union in Anspruch genommen werden.“

    Seite 2recht.nrw.de geprüft am 03.11.2026

  15. 15

    Voraussetzung

    „Die Zuwendung erfolgt als De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2831 vom 13. Dezember 2023“

    Seite 2recht.nrw.de geprüft am 03.11.2026

  16. 16

    Voraussetzung

    „der Sitz des Unternehmens, der der im Handelsregisterauszug oder auf der Gewerbeanmel- dung angegebenen Geschäftsanschrift entspricht, befindet sich am Tag der Antragstellung in Nordrhein-Westfalen.“

    Seite 3recht.nrw.de geprüft am 03.11.2026

  17. 17

    Gefördert wird

    „Gefördert werden Ausgaben für externe Beratungsleistungen zur Analyse und Optimierung interner Geschäfts- und Produktionsprozesse … Förderfähig sind ausschließlich folgende Beratungsleistungen: IST-Analyse: Aufnahme und Dokumentation bestehender Prozessabläufe, SOLL-Konzeption: Erarbeitung von optimierten digitalen Arbeitsabläufen, Software-Auswahl“

    foerderdatenbank.de geprüft am 27.10.2026

Prüfprotokoll

  • 31.10.2026 · Programm zuletzt geprüft
  • 04.11.2026 · 1 Angabe an der Quelle geprüft
  • 03.11.2026 · 11 Angaben an der Quelle geprüft
  • 02.11.2026 · 1 Angabe an der Quelle geprüft
  • 31.10.2026 · 2 Angaben an der Quelle geprüft
  • 27.10.2026 · 4 Angaben an der Quelle geprüft